Aufgrabung Erlaubnis ohne Leitungsverlegung beantragen

Sie möchten eine Aufgrabung im öffentlichen Raum vornehmen und sind keine Leistungsnetzbetreiberin beziehungsweise kein Leistungsnetzbetreiber? Wie Sie eine Erlaubnis zur Aufgrabung erhalten, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Aufgrabungen im öffentlichen Raum vornehmen möchten und kein Leitungsnetzbetreiber beziehungsweise keine Leitungsnetzbetreiberin sind, benötigen Sie eine Erlaubnis für eine Aufgrabung ohne Leitungsverlegung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten eine Aufgrabung veranlassen oder sind zur Veranlassung bevollmächtigt worden.
  • Sie sind nicht
    • Leitungsträger beziehungsweise Leitungsträgerin
    • Netzbetreiber beziehungsweise Netzbetreiberin einer öffentlichen Versorgungsleitung oder
    • deren Dienstleister beziehungsweise Dienstleisterin

Benötigte Unterlagen

  • Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS digital, aus denen folgendes ersichtlich ist:
    • Genaue Lage und Umfang der genutzten Flächen
    • Platz für notwendige Geräte, Aushub, Absperrung
    • Straße und Hausnummern der betroffenen öffentlichen Wege
    • Klare Kennzeichnung und Abgrenzung der Verkehrsarten der betroffenen öffentlichen Wege (zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg oder Radweg),
    • Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern zu ihrem Kronentraufbereich,
      • mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich (im öffentlichen Raum entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster)
  • Gegebenenfalls: Denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen
  • Gegebenenfalls: Zustimmung der Baustellenkoordination
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht

Zu Beachten

Sofern die Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, beachten Sie bitte die verlinkten Dienstleistungen.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen. Die Erlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt mit den Arbeiten beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Aufgrabung ohne Leitungsverlegung unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Dokumente bei Ihnen nach.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Dauer

Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen getroffen. Bei komplexeren Vorhaben oder Standorten sind längere Bearbeitungszeiten möglich.

Gebühren

Es fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Aufgrabestellen und kann daher variieren. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Aufgrabeschein Trassen BauWeiser Versorgungsleitungen

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026