Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Aufgrabungen im öffentlichen Raum vornehmen möchten und kein Leitungsnetzbetreiber beziehungsweise keine Leitungsnetzbetreiberin sind, benötigen Sie eine Erlaubnis für eine Aufgrabung ohne Leitungsverlegung.
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Wenn Sie Aufgrabungen im öffentlichen Raum vornehmen möchten und kein Leitungsnetzbetreiber beziehungsweise keine Leitungsnetzbetreiberin sind, benötigen Sie eine Erlaubnis für eine Aufgrabung ohne Leitungsverlegung.
Sofern die Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, beachten Sie bitte die verlinkten Dienstleistungen.
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen. Die Erlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt mit den Arbeiten beginnen.
Die Entscheidung wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen getroffen. Bei komplexeren Vorhaben oder Standorten sind längere Bearbeitungszeiten möglich.
Es fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Aufgrabestellen und kann daher variieren.
Widerspruch
§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22
Suchwörter: Aufgrabeschein Trassen BauWeiser Versorgungsleitungen
Letzte Aktualisierung: 10.07.2026