Telekommunikationslinie geringfügige bauliche Maßnahme anzeigen

Sie möchten geringfügige bauliche Maßnahmen an einer bestehenden Telekommunikationslinie durchführen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Vorhaben melden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine geringfügige bauliche Maßnahme an

  • einer bestehenden Telekommunikationslinie oder
  • einem zu öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetz

vornehmen möchten, müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder Besitzerin beziehungsweise Besitzer der betroffenen Telekommunikationslinie oder des betroffenen Telekommunikationsnetzes.
  • Sie möchten eine bauliche Maßnahme vornehmen, die als geringfügig eingestuft werden kann.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS digital, aus denen folgendes ersichtlich ist:
    • Lage und Umfang der genutzten Fläche
    • Platz für notwendige Geräte, Aushub, Absperrung
    • Straße und Hausnummern der betroffenen öffentlichen Wege
    • Bei Leitungsverlegung genaue Lage der Leitungsendpunkte, unter Angabe der Straße und Hausnummer,
    • Klare Kennzeichnung und Abgrenzung der Verkehrsarten der betroffenen öffentlichen Wege (zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg oder Radweg),
    • Bei Leitungsverlegung Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben,
    • Genaue Lage oberirdischer Schaltschränke unter Angabe der verbleibenden Restgehwegbreite, sofern diese Gegenstand der Anzeige sind,
    • Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern zu ihrem Kronentraufbereich,
      • mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich (im öffentlichen Raum entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster)
  • Beschreibung aller geplanten, geschlossenen Bauweisen
  • Bei mehreren Aufgrabungspunkten: jeweils örtliche Bezeichnung
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht

Zu Beachten

Wenn Ihr Vorhaben nicht nur geringfügige bauliche Maßnahmen umfasst, müssen Sie eine Zustimmung beantragen. Bitte beachten Sie die Rubrik „Links“.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor Beginn Ihrer Arbeiten einreichen.

Falls es Beanstandungen gibt, muss die zuständige Stelle Sie innerhalb von 10 Werktagen nach dem Vorliegen Ihres vollständigen Antrages informieren.

Spätestens 6 Tage nach dem Ende Ihrer Arbeiten müssen Sie eine Fertigstellungsmeldung abgeben.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die geringfügige bauliche Maßnahme unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen an
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme.
  • Nach Beendigung der Maßnahme geben Sie eine Fertigstellungsmeldung ab.

Dauer

Die Bearbeitung dauert maximal 10 Tage.

Gebühren

Es fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe ist abhängig, von der Art Ihres Vorhabens.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__127.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026