Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder Besitzerin beziehungsweise Besitzer der betroffenen Telekommunikationslinie oder des betroffenen Telekommunikationsnetzes.
- Sie möchten eine bauliche Maßnahme vornehmen, die als geringfügig eingestuft werden kann.
Benötigte Unterlagen
- aktuelle Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS digital, aus denen folgendes ersichtlich ist:
- Lage und Umfang der genutzten Fläche
- Platz für notwendige Geräte, Aushub, Absperrung
- Straße und Hausnummern der betroffenen öffentlichen Wege
- Bei Leitungsverlegung genaue Lage der Leitungsendpunkte, unter Angabe der Straße und Hausnummer,
- Klare Kennzeichnung und Abgrenzung der Verkehrsarten der betroffenen öffentlichen Wege (zum Beispiel Fahrbahn, Gehweg oder Radweg),
- Bei Leitungsverlegung Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben,
- Genaue Lage oberirdischer Schaltschränke unter Angabe der verbleibenden Restgehwegbreite, sofern diese Gegenstand der Anzeige sind,
- Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern zu ihrem Kronentraufbereich,
- mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich (im öffentlichen Raum entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster)
- Beschreibung aller geplanten, geschlossenen Bauweisen
- Bei mehreren Aufgrabungspunkten: jeweils örtliche Bezeichnung
- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht
Zu Beachten
Wenn Ihr Vorhaben nicht nur geringfügige bauliche Maßnahmen umfasst, müssen Sie eine Zustimmung beantragen. Bitte beachten Sie die Rubrik „Links“.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor Beginn Ihrer Arbeiten einreichen.
Falls es Beanstandungen gibt, muss die zuständige Stelle Sie innerhalb von 10 Werktagen nach dem Vorliegen Ihres vollständigen Antrages informieren.
Spätestens 6 Tage nach dem Ende Ihrer Arbeiten müssen Sie eine Fertigstellungsmeldung abgeben.