Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein kreditfinanziertes Fahrzeug haben, verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bzw. der Fahrzeugbrief beim Kreditgeber (bspw. einer Bank oder einem Kfz Händler). Für die Zulassung ist es jedoch erforderlich, dass die ZB II im Original vorliegt. Der Kreditgeber sendet deshalb die ZB II an den LBV-Standort, bei der Sie den Termin vereinbart haben.
Nach der Bearbeitung wird die ZB II wieder an den Kreditgeber zurückgesandt. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vom Kreditgeber vorgegebenen Frist zugelassen haben.