Mitte Fahrzeug-Zulassung

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) erhalten

Für die Zulassung Ihres kreditfinanzierten Fahrzeugs benötigt die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II).


Mit der ZB II Nummer können Sie im Online-Dienstes prüfen, ob die ZB II bereits angekommen ist. Für die anschließende Zulassung buchen Sie einen Termin.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein kreditfinanziertes Fahrzeug haben, verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bzw. der Fahrzeugbrief beim Kreditgeber (bspw. einer Bank oder einem Kfz Händler). Für die Zulassung ist es jedoch erforderlich, dass die ZB II im Original vorliegt. Der Kreditgeber sendet deshalb die ZB II an den LBV-Standort, bei der Sie den Termin vereinbart haben.

Nach der Bearbeitung wird die ZB II wieder an den Kreditgeber zurückgesandt. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vom Kreditgeber vorgegebenen Frist zugelassen haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug ist kreditfinanziert und Sie benötigen die Auskunft, ob die ZB II bereits im LBV vorliegt.

Benötigte Unterlagen

  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ihre Postleitzahl

Zu Beachten

  • Nutzen Sie zur Eingabe bitte die Nummer aus der ZB II. Damit erhalten Sie eine zuverlässige Auskunft.
  • Lassen Sie die ZB II in den Standort schicken, in dem Sie Ihren Termin für die Zulassung buchen.

Fristen

Da die Frist vom Kreditgeber vorgegeben wird, kann diese unterschiedlich sein. Nachfragen müssen Sie daher an den Kreditgeber richten.

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie für die Auskunft bitte den Online-Dienst.
  • Geben Sie Ihre Postleitzahl und ZB II Nummer ein.
  • Sie erhalten direkt die Auskunft, ob die Papiere für Ihren Termin im LBV vorliegen.

Dauer

Die Auskunft erhalten Sie über den Online-Dienst sofort.

Gebühren

Die Nutzung des Online-Dienstes ist gebührenfrei.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

keine, es handelt sich lediglich um eine Auskunft

Adresse und Kontakt

Mitte Fahrzeug-Zulassung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 8.30-13.30 Uhr, Fr 8:30-13:00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026