Amtsgericht Hamburg

Genossenschaft Eintrag in das Genossenschaftsregister beantragen

Sie möchten eine Genossenschaft gründen? Wie Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, sozial oder kulturell unterstützen wollen.


Mitglieder können natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts sein.


Über eine Notarin oder einen Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen, wenn Sie

  • eine Genossenschaft neu gründen möchten,
  • bereits bestehende Genossenschaften verschmelzen möchten,
  • eine bestehende Genossenschaft umwandeln möchten.

Wichtige Änderungen müssen Sie ebenfalls in das Genossenschaftsregister eintragen lassen, zum Beispiel Änderungen bezüglich

  • Sitz oder Genossenschaft,
  • der Satzung
  • vertretungsberechtigter Personen.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine schriftliche Satzung, die unter anderem Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) und Vertretungsregelung regelt.
  • Sie verfügen mindestens über 3 Mitglieder, die die Gründung der Genossenschaft beschließen.
  • Die Mitglieder halten eine Gründungsversammlung ab und beschließen die Satzung und die Bestellung der Organe.
  • Die Anmeldung zur Eintragung ist notariell beglaubigt.
  • Sie verfolgen mit der Genossenschaft einen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zweck, der den Mitgliedern zugutekommt.

Benötigte Unterlagen

  • elektronische, öffentlich beglaubigte Anmeldung durch sämtliche Mitglieder des Vorstandes mit folgendem Inhalt:
    • Vorstandsmitglieder mit Geburtsdatum und Wohnort
    • Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder (die abstrakte Regelung für den Vorstand und die konkrete Regelung für einzelne Vorstandsmitglieder, wenn sie von der abstrakten Regelung abweicht)
    • Lage der Geschäftsräume
  • unterzeichnete Satzung (unterzeichnet von den an der Gründung beteiligten und bis zur Einreichung beigetretenen Mitgliedern; mindestens drei Mitglieder sind erforderlich)
  • unterzeichnetes Gründungsprotokoll dem die Satzung als Anlage beiliegt
  • Dokumente über die Bestellung des Vorstandes und soweit bestellt des Aufsichtsrats (einfache Abschriften der Wahlprotokolle sind ausreichend)
  • Bescheinigung des Prüfverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist
  • gutachtliche Äußerung des Prüfverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu befürchten ist
  • gegebenenfalls Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft, wenn dies in der angewandten Vorschrift ausdrücklich angeordnet wird

Zu Beachten

Typisch für eine Genossenschaft ist:

  • Gemeinschaftlich handeln: Menschen schließen sich zusammen, um gemeinsam etwas zu erreichen (z. B. günstiger einkaufen, Wohnungen bauen, Energie erzeugen)
  • Mitbestimmung: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage
  • Mitgliedschaft: Man wird Teilhaber durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Haftung: Die Mitglieder haften in der Regel nur mit ihren Anteilen, nicht mit ihrem Privatvermögen

Beispiele für Genossenschaften sind:

  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Energie- oder landwirtschaftliche Genossenschaften
  • Kreditgenossenschaften, wie Volksbanken, Raiffeisenbanken

Eine eingetragene Genossenschaft gilt als juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Eintragung oder wichtige Änderungen zu der Genossenschaft über ein Notariat.
  • Die Notarin oder der Notar
    • berät Sie,
    • erstellt die entsprechende Anmeldung nach den gesetzlichen Vorgaben und
    • sendet diese in elektronischer Form und mit elektronischer Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten von Ihnen.
  • Sie begleichen den Kostenvorschuss.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Ihrem Notariat.
  • Die zuständige Stelle trägt Ihre Genossenschaft in das Genossenschaftsregister ein.
  • Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die endgültige Kostenrechnung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen Gebühren für die Eintragung ins Genossenschaftsregister an. Die Höhe der Gebühren beträgt 420,00 EUR.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 11 Genossenschaftsgesetz (GenG)

https://www.gesetze-im-internet.de/geng/__11.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-14 Uhr, Akteneinsicht 9-13 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-14 Uhr

Nur zuständig für Eintragungen im Genossenschafts- und Güterrechtsregister. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 20.07.2026