Beschreibung der Leistung
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich, kulturell oder sozial unterstützen wollen.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts sein.
Eine Europäische Genossenschaft (SCE – Societas Cooperativa Europaea) ist eine besondere Rechtsform, die in der ganzen Europäischen Union (EU) gilt. Sie ermöglicht es, eine Genossenschaft in mehreren EU-Ländern gleichzeitig zu betreiben, ohne in jedem Land eine neue gründen zu müssen. Der Sitz der Genossenschaft befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat. Die Europäische Genossenschaft ist eine eigene rechtsfähige juristische Person. Das heißt, sie kann selbst Verträge abschließen, Rechte haben und Pflichten übernehmen.
Sie können eine Europäische Genossenschaft im Genossenschaftsregister eintragen lassen, wenn Sie
- eine neue Europäische Genossenschaft mit Mitgliedern aus mindestens zwei verschiedenen EU-Staaten gründen,
- bestehende Genossenschaften aus mindestens zwei EU-Ländern zusammenschließen oder
- eine deutsche Genossenschaft mit internationaler Tätigkeit in eine Europäische Genossenschaft umwandeln möchten.
Hat die Europäische Genossenschaft ihren Sitz im Ausland, aber eine Zweigniederlassung in Deutschland, muss diese Zweigniederlassung ebenfalls ins Genossenschaftsregister eingetragen werden.
Wichtige Änderungen müssen eingetragen werden, zum Beispiel
- Änderungen des Sitzes der Genossenschaft,
- Änderungen der Satzung oder
- Änderungen in den Personen der Vertretungsberechtigten.