Genehmigungsfreistellung Unterlagen einreichen

Sie planen einen kleineren Wohnungsneu- oder umbau in Hamburg? Möglicherweise sind Sie von der Genehmigungspflicht freigestellt. Wie Sie Ihr Vorhaben bei der zuständigen Stelle melden, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Für bestimmte, kleinere Neu- und Umbauten von Wohnungen in Hamburg benötigen Sie keine Genehmigung. Sie müssen Ihr Vorhaben lediglich bei der zuständigen Stelle melden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind selbst bauvorlageberechtigt oder
  • Sie sind Bauherrin oder Bauherr und haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.
  • Ihr Bauvorhaben betrifft ein kleineres Wohngebäude, das
    • im Bereich des Bebauungsplans liegt
    • der Gebäudeklasse 1 – 2 oder als freistehendes Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 angehört
    • keine Tiefgarage hat,
    • oder die Errichtung von Dachgauben bei den zuvor genannten Gebäuden
    • oder den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken.

Benötigte Unterlagen

Je nach Art und Umfang des Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.

Zu Beachten

Die Genehmigungsfreistellung

  • schließt ein späteres Einschreiten der Behörde nicht aus, falls das Bauvorhaben gegen öffentliche Vorschriften verstößt.
  • befreit nicht von anderen erforderlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel den Vorschriften zum Denkmalschutz.

Fristen

Sofern Sie nicht innerhalb eines Monats nach Einreichung der vollständigen Bauvorlagen eine anderslautende Rückmeldung der zuständigen Stelle erhalten, dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Bauvorlagen zum Bauvorhaben über den bereitgestellten Online-Dienst ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen Ihre Freistellung von der Genehmigungspflicht sprechen.
  • Die zuständige Stelle muss sich innerhalb einer bestimmten Frist bei Ihnen zurückmelden und Sie informieren, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nicht erfüllt sind. Sie können dann eine Baugenehmigung auf dem üblichen Weg beantragen.
  • Meldet sich die zuständige Stelle innerhalb der vorgegebenen Frist nicht bei Ihnen zurück, können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.

Dauer

Die Bearbeitung dauert bis zu einem Monat.

Gebühren

Pro Genehmigungsfreistellung müssen Sie Gebühren in Höhe von 150,00 EUR zahlen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2025pP62

Baugebührenordnung (BauGebO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2025rahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Baugenehmigung

Letzte Aktualisierung: 20.04.2026