Beschreibung der Leistung
Für bestimmte, kleinere Neu- und Umbauten von Wohnungen in Hamburg benötigen Sie keine Genehmigung. Sie müssen Ihr Vorhaben lediglich bei der zuständigen Stelle melden.
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Für bestimmte, kleinere Neu- und Umbauten von Wohnungen in Hamburg benötigen Sie keine Genehmigung. Sie müssen Ihr Vorhaben lediglich bei der zuständigen Stelle melden.
Je nach Art und Umfang des Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.
Die Genehmigungsfreistellung
Sofern Sie nicht innerhalb eines Monats nach Einreichung der vollständigen Bauvorlagen eine anderslautende Rückmeldung der zuständigen Stelle erhalten, dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Die Bearbeitung dauert bis zu einem Monat.
Pro Genehmigungsfreistellung müssen Sie Gebühren in Höhe von 150,00 EUR zahlen
Widerspruch
§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2025pP62
Baugebührenordnung (BauGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2025rahmen
Suchwörter: Baugenehmigung
Letzte Aktualisierung: 20.04.2026