Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Beschwerde zum technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde anzeigen

Wenn Zentraldateien im technischen Kontrollsystem der Glücksspielbehörde nicht erreichbar sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bei der Verwaltung von Spieler- oder Spielerinnendaten feststellen, dass Sie keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die zuständige Stelle. Ihre Beschwerde kann beispielsweise folgende fehlerhafte Vorgänge betreffen:

  • Einzahlung tätigen
  • Limit ändern
  • Spieler oder Spielerin AKTIV setzen
  • Spieler oder Spielerin anlegen
  • Spieler oder Spielerin INAKTIV setzen
  • Spieler oder Spielerin löschen
  • Spieler- oder Spielerinnendaten ändern
  • ID eines Spielers oder einer Spielerin ändern
  • ID eines Spielers oder einer Spielerin finden

Relevanz haben Ihre Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker sowie virtuelle Automatenspiele.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben ein Problem beim Zugriff auf oder der Änderung von Daten im technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Zu Beachten

Mit Ihrer Beschwerde informieren Sie die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine strafrechtliche Anzeige stellen Sie, falls gewünscht, separat bei der Polizei.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung per Post, Email, telefonisch oder über das auf der Webseite der zuständigen Stelle bereitgestellte Kontaktformular ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf."

Dauer

1 Stunde - 1 Tag

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6

 

Adresse und Kontakt

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026