Voraussetzungen
- Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme stellt eine unzumutbare Härte für Sie als Schuldner oder Schuldnerin dar.
- Die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet Ihr Existenzminimum oder Ihre grundlegende Lebenssituation, durch
- Pfändung von Einkommen, das zum Lebensunterhalt notwendig ist oder
- gesundheitliche oder familiäre Härten.
- Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird bereits durchgeführt.
Benötigte Unterlagen
Begründen Sie in Ihrem Antrag, warum die Zwangsvollstreckung für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
- Übersicht über Schulden und Vermögen
- aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Renten-/Sozialleistungsbescheide
- bei Selbstständigen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Kontoauszüge
- Mietvertrag und aktuelle Miet- oder Nebenkostenabrechnungen
- Belege zu Strom, Heizung, Versicherungen
- Nachweise über Kindes- oder Ehegattenunterhalt
- Bescheide oder Vereinbarungen
- ärztliche Atteste oder Bescheinigungen bei gesundheitlichen Einschränkungen
- Nachweise zu besonderen familiären oder sozialen Umständen
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Schreiben des Gerichtsvollziehers oder der Bank
Zu Beachten
Wenn sich Ihre finanzielle Lage deutlich ändert, können Sie einen neuen Antrag stellen.
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Beantragen Sie die Aufhebung so früh wie möglich, idealerweise sobald Sie von der Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfahren.