Beschreibung der Leistung
Die Zwangsvollstreckung dient dazu, Gläubigern die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.
Sie kann jedoch für Sie als Schuldner oder Schuldnerin erhebliche Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn sie Ihr wirtschaftliches oder persönliches Existenzminimum gefährdet.
Wenn Sie von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, die zurzeit eine unzumutbare Härte für Sie bedeuten, können sie beantragen, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Situation sorgfältig und wägt sie gegen das berechtigte Interesse des Gläubigers oder der Gläubigerin ab. Ziel ist es, Ihren Schutz zu gewährleisten ohne den Gläubiger oder die Gläubigerin unangemessen zu benachteiligen.
Ein Antrag auf Aufschub stoppt die Vollstreckung nicht automatisch. Wenn die Vollstreckung sofort ausgesetzt werden soll, sollten Sie dies ausdrücklich in Ihrem Antrag angeben.