Beschreibung der Leistung
Die Zwangsvollstreckung dient dazu, Gläubigern die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.
Sie kann jedoch für Sie als Schuldner oder Schuldnerin erhebliche Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn sie Ihr wirtschaftliches oder persönliches Existenzminimum gefährdet.
Wenn Sie von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, die eine akute unzumutbare Härte oder Gesundheitsgefahr für Sie bedeuten, können sie beantragen, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sofort einstweilig eingestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Situation sorgfältig und wägt sie gegen das berechtigte Interesse des Gläubigers oder der Gläubigerin ab. Die einstweilige Einstellung dient der sofortigen Gefahrenabwehr.
Die Zwangsvollstreckung wird sofort gestoppt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen dürfen nicht weitergeführt werden.
Die Zwangsvollstreckung ruht vollständig, bis das Gericht etwas anderes entscheidet.