Beschreibung der Leistung
Prozesskostenhilfe (PKH) unterstützt Sie, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst finanzieren können.
Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung unterstützt Sie, wenn Sie sich gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wehren oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung gerichtliche Anträge stellen müssen. Ihre Gerichts- und Anwaltskosten können ganz oder teilweise übernommen werden. Sie müssen die Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung beantragen.