Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe beantragen

Sie möchten sich gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wehren oder gerichtliche Anträge in der Zwangsvollstreckung stellen? Wie Sie finanzielle Unterstützung dafür erhalten können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Prozesskostenhilfe (PKH) unterstützt Sie, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst finanzieren können.


Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung unterstützt Sie, wenn Sie sich gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wehren oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung gerichtliche Anträge stellen müssen. Ihre Gerichts- und Anwaltskosten können ganz oder teilweise übernommen werden. Sie müssen die Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie können die Kosten für das gerichtliche Verfahren nicht oder nur teilweise aufbringen. Dabei werden Ihr Vermögen, gegebenenfalls eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder eine andere Organisation, die Ihnen Rechtsschutz gewährt sowie Unterhaltsverpflichtungen zu Ihren Gunsten mitberücksichtigt.
  • Ihr Vorgehen hat realistische Aussichten auf Erfolg.
  • Sie würden ebenso vorgehen, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten (kein mutwilliges Handeln). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bisherige Vollstreckungsversuche erfolglos waren.
  • Wenn sich Ihre finanzielle Lage verbessert, kann eine Rückzahlung verlangt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag gegenüber dem Gericht (kein besonderes Formular notwendig), in dem Sie die beabsichtigte Zwangsvollstreckung oder die Verteidigung gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erläutern
  • Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen


  • Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe, bevor das Gerichtsverfahren beginnt.

  • Wenn Sie die Prozesskostenhilfe während des Verfahrens beantragen, kann es sein, dass Sie für bereits entstandene Kosten selbst aufkommen müssen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Prozesskostenhilfe für das Zwangsvollstreckungsverfahren bei der zuständigen Stelle mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, übernimmt das Gericht ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren


  • Für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren fallen keine Gebühren an.

  • Wenn Sie eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, fallen Rechtsanwaltsgebühren an.

Rechtsbehelf

sofortige Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 119 Absatz 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__119.html



§§ 114 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__114.html



§ 117 Absatz 1 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__117.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Meldeadresse mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: PKH Gerichtskostenhilfe Kostenhilfe im Vollstreckungsverfahren Gerichtsvollzieherkosten Kostenübernahme Pfändungskosten

Letzte Aktualisierung: 16.03.2026