Beschreibung der Leistung
Eine Untersagung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung können Sie beantragen, wenn die Durchführung der Vollstreckung im konkreten Einzelfall eine unzumutbare, besondere Härte darstellen würde.
Typische Situationen, in denen ein solcher Antrag in Betracht kommt, sind Fälle, in denen die Vollstreckung zu schwerwiegenden Nachteilen führen würde, die über das hinausgehen, was mit einer Zwangsvollstreckung normalerweise verbunden ist. Das kann etwa bei einer akuten Gesundheitsgefährdung, einer existenziellen Notlage oder bei besonderen familiären Umständen der Fall sein.
Der Gläubiger darf die Vollstreckung für diese Maßnahmen nicht fortsetzen, solange die Untersagung gilt.
Die Untersagung betrifft nur die Zwangsvollstreckung selbst. Sie führt nicht automatisch zur Löschung der Forderung. Der Gläubiger kann weiterhin versuchen, die Forderung auf anderen Wegen einzutreiben, wenn keine weiteren Hindernisse bestehen.