Zwangsvollstreckung Untersagung beantragen

Sie sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen? Wie Sie in bestimmten Ausnahmefällen eine Untersagung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eine Untersagung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung können Sie beantragen, wenn die Durchführung der Vollstreckung im konkreten Einzelfall eine unzumutbare, besondere Härte darstellen würde.


Typische Situationen, in denen ein solcher Antrag in Betracht kommt, sind Fälle, in denen die Vollstreckung zu schwerwiegenden Nachteilen führen würde, die über das hinausgehen, was mit einer Zwangsvollstreckung normalerweise verbunden ist. Das kann etwa bei einer akuten Gesundheitsgefährdung, einer existenziellen Notlage oder bei besonderen familiären Umständen der Fall sein.


Der Gläubiger darf die Vollstreckung für diese Maßnahmen nicht fortsetzen, solange die Untersagung gilt.


Die Untersagung betrifft nur die Zwangsvollstreckung selbst. Sie führt nicht automatisch zur Löschung der Forderung. Der Gläubiger kann weiterhin versuchen, die Forderung auf anderen Wegen einzutreiben, wenn keine weiteren Hindernisse bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Vollstreckung ist für Sie als Schuldner oder Schuldnerin außergewöhnlich belastend, zum Beispiel aufgrund:

  • akuter Gesundheitsrisiken (zum Beispiel schwerwiegende Erkrankung, Suizidgefahr)
  • drohender Obdachlosigkeit bei Schutzbedürftigen
  • extremer wirtschaftlicher oder familiärer Notlagen

Eine allgemeine finanzielle Belastung oder bloßer Stress genügen nicht.


Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird bereits durchgeführt oder steht offensichtlich kurz bevor.

Benötigte Unterlagen

Begründen Sie in Ihrem Antrag konkret, warum eine akute unzumutbare Härte oder Gesundheitsgefahr vorliegt.


Wichtige Unterlagen, die Sie einreichen, sind:

  • ärztliche Atteste oder sonstige Nachweise für die akute Härte oder Gefahr
  • gegebenenfalls Dokumente, die die Vollstreckung belegen (Pfändungsbescheid, Vollstreckungsankündigung)

Legen Sie ärztliche Atteste oder sonstige Nachweise aktuell und zeitnah zum Antrag vor, um die akute Gefahr glaubhaft zu machen.

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen


  • Sie können die Untersagung beantragen, wenn die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht oder bereits läuft.

  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie als Schuldner oder Schuldnerin beantragen die Untersagung der Zwangsvollstreckung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Mögliche Ergebnisse:
      • Vollständige Untersagung der Zwangsvollstreckung – Vollstreckungsmaßnahmen dürfen nicht fortgesetzt werden
      • Teilweise Untersagung - bestimmte Maßnahmen oder Teile der Vollstreckung dürfen nicht fortgesetzt werden
      • Ablehnung des Antrags – die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dürfen wie beantragt fortgesetzt werden
  • Zuständige Vollstreckungsbeamte und -behörden werden informiert, wenn die Vollstreckung nicht fortgeführt werden darf.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie und die Gläubiger schriftlich über die Entscheidung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfalls ab.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

sofortige Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 765a Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Schuldners mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026