Beschreibung der Leistung
Banken und Sparkassen müssen sämtliche Zahlungseingänge an Gläubiger auszahlen, wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, etwa bestimmte Sozialleistungen auf dem Konto zu halten.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das Sie vor Kontopfändungen schützt. Es stellt sicher, dass Ihnen trotz Pfändung ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag zum Lebensunterhalt bleibt. Ihr monatlicher Grundfreibetrag ist automatisch geschützt. Sie können ihn bei Bedarf erhöhen, zum Beispiel wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Sozialleistungen beziehen. Ziel ist es, Ihr Existenzminimum zu sichern und die vollständige Sperrung Ihres Kontos zu verhindern.
Sie können für jedes bestehende Girokonto die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Sie dürfen nur ein P-Konto haben.