Behörde für Wirtschaft und Innovation

Pflanzenschutzmittel Genehmigung für die Anwendung beantragen

Sie möchten zugelassene Pflanzenschutzmittel außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereiches einsetzen? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Genehmigung erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur für die Anwendungsbereiche einsetzen, für die sie ausdrücklich zugelassen sind. Auf sogenannten Nichtkulturflächen wie zum Beispiel Wege, Plätze oder Hofflächen, dürfen Sie keine Pflanzenschutzmittel anwenden.



In besonderen Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit der Genehmigung dürfen Sie zugelassene Pflanzenschutzmittel außerhalb ihres üblichen Anwendungsbereichs oder auch auf Nichtkulturland anwenden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Einsatz der Pflanzenschutzmittel ist nachvollziehbar notwendig, nicht vermeidbar und für Mensch und Umwelt vertretbar. Die zuständige Stelle kann Sie hierzu genauer informieren

Benötigte Unterlagen

Ob und gegebenenfalls welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig vom Einzelfall. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Zu Beachten

  • Eine Genehmigung für die Behandlung von Saatgut können Sie nur erhalten, wenn Sie das behandelte Saatgut ausschließlich im eigenen Betrieb nutzen.
  • Wenn Sie Pflanzenschutzmittel auf Pflanzen verwenden, die zu Lebensmitteln verarbeitet werden, dürfen die Rückstände der Pflanzenschutzmittel die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur durch fachkundige Personen angewendet werden.

Fristen

Die Genehmigung ist befristet.

Die Genehmigung kann Ihnen höchstens für die Dauer der Zulassung des Pflanzenschutzmittels befristet werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag sowie die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Soweit alle Unterlagen vorliegen erhalten Sie Ihren Bescheid in der Regel innerhalb weniger Tage.

Gebühren

Einzelantrag: 67,00 EUR.

Verlängerung eines bestehenden Antrags: 24,00 EUR

Folgeantrag: 24,00 EUR

Sammelanträge für mehrere Pflanzenschutzmittel: 74,00 EUR.

Für jedes weitere Pflanzenschutzmittel, das innerhalb eines Sammelantrags hinzukommt: weitere 24,00 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 12 Absatz 6 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html

§ 22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__22.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 15.07.2026