Beschreibung der Leistung
Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur für die Anwendungsbereiche einsetzen, für die sie ausdrücklich zugelassen sind. Auf sogenannten Nichtkulturflächen wie zum Beispiel Wege, Plätze oder Hofflächen, dürfen Sie keine Pflanzenschutzmittel anwenden.
In besonderen Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit der Genehmigung dürfen Sie zugelassene Pflanzenschutzmittel außerhalb ihres üblichen Anwendungsbereichs oder auch auf Nichtkulturland anwenden.