Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung beantragen bei Vollstreckungsabwehrklage oder Klage gegen die Vollstreckungsklausel

Sie klagen gegen eine Vollstreckung (Vollstreckungsabwehrklage) oder gegen eine Vollstreckungsklausel? Wie Sie eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gegen eine Zwangsvollstreckung Einwände erheben (Vollstreckungsabwehrklage oder Klage gegen die Vollstreckungsklausel), können Sie die vorübergehende Einstellung der Vollstreckung beantragen. Die Vollstreckung kann erst weiterlaufen, wenn über Ihre Einwände entschieden wurde.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Vollstreckungsabwehrklage oder eine Klage gegen die Vollstreckungsklausel eingereicht.
  • Ihre Einwände sind begründet.
  • Die Vollstreckungsmaßnahmen haben bereits begonnen oder stehen unmittelbar bevor.
  • Das Gericht hält Ihren vorläufigen Schutz für gerechtfertigt.
  • Ihr Interesse, vor Nachteilen durch die Vollstreckung wiegt mehr als das Interesse des Gläubigers oder der Gläubigerin an der Durchsetzung ihrer Forderung.

Benötigte Unterlagen

  • Machen Sie in Ihrem Antrag glaubhaft, dass Ihre Vollstreckungsabwehrklage oder Ihre Klage gegen die Vollstreckungsklausel Aussicht auf Erfolg hat.
  • Nachweise, die Ihre Einwände glaubhaft machen (zum Beispiel Belege, eidesstattliche Versicherung)

Zu Beachten

Beziehen Sie Ihren Antrag klar auf die Vollstreckungsabwehrklage oder die Klage gegen die Vollstreckungsklausel. Ohne diesen Zusammenhang wird der Antrag abgelehnt.


In dringenden Fällen kann die zuständige Stelle eine Frist setzen, innerhalb der die Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage oder die Klage gegen die Vollstreckungsklausel nachgereicht werden muss. Läuft diese Frist ab, ohne dass entschieden wurde, wird die Vollstreckung fortgesetzt.



Beim Amtsgericht finde keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Beantragen Sie die einstweilige Anordnung vor oder unmittelbar zu Beginn der Vollstreckung.

Verfahrensablauf

  • Sie haben die Vollstreckungsabwehrklage oder die Klage gegen die Vollstreckungsklausel eingereicht.
  • Sie beantragen die einstweilige Einstellung der Vollstreckungsanordnung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Beschluss.
  • Die Vollstreckung wird gestoppt, eingeschränkt oder fortgesetzt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und der bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme ab.

Gebühren

Für den Antrag entstehen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Dieser orientiert sich meist an der Höhe der Forderung, um die vollstreckt wird.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 769 Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__769.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Schuldners mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Vollstreckungsschutz beantragen Schutz vor Zwangsvollstreckung Antrag auf Vollstreckungsunterbrechung Einstweilige Verfügung ZV

Letzte Aktualisierung: 10.06.2026