Voraussetzungen
- Sie haben eine Vollstreckungsabwehrklage oder eine Klage gegen die Vollstreckungsklausel eingereicht.
- Ihre Einwände sind begründet.
- Die Vollstreckungsmaßnahmen haben bereits begonnen oder stehen unmittelbar bevor.
- Das Gericht hält Ihren vorläufigen Schutz für gerechtfertigt.
- Ihr Interesse, vor Nachteilen durch die Vollstreckung wiegt mehr als das Interesse des Gläubigers oder der Gläubigerin an der Durchsetzung ihrer Forderung.
Benötigte Unterlagen
- Machen Sie in Ihrem Antrag glaubhaft, dass Ihre Vollstreckungsabwehrklage oder Ihre Klage gegen die Vollstreckungsklausel Aussicht auf Erfolg hat.
- Nachweise, die Ihre Einwände glaubhaft machen (zum Beispiel Belege, eidesstattliche Versicherung)
Zu Beachten
Beziehen Sie Ihren Antrag klar auf die Vollstreckungsabwehrklage oder die Klage gegen die Vollstreckungsklausel. Ohne diesen Zusammenhang wird der Antrag abgelehnt.
In dringenden Fällen kann die zuständige Stelle eine Frist setzen, innerhalb der die Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage oder die Klage gegen die Vollstreckungsklausel nachgereicht werden muss. Läuft diese Frist ab, ohne dass entschieden wurde, wird die Vollstreckung fortgesetzt.
Beim Amtsgericht finde keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Beantragen Sie die einstweilige Anordnung vor oder unmittelbar zu Beginn der Vollstreckung.