Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin getrennt haben, beziehungsweise Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin verstorben ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert werden.
Die Aufenthaltserlaubnis "Eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht" wird befristet erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen.