Schulentwicklung / Steuerung und Beratung

Berufsanerkennung einer ausländischen beruflichen Qualifikation beantragen

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation? Dann können Sie eine Berufsanerkennung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Für diese Berufe kann bei uns der Antrag gestellt werden:


- Techniker (höherer Abschluss auf Bachelorniveau, der auf eine Erstausbildung und berufliche Erfahrungen aufbaut)


- Biologisch -Technische Assistenz (BTA)


- Chemisch -Technische Assistenz (CTA)


- Tanzpädagoge/in


- Kaufmännische Assistenz mit den Schwerpunkten Fremdsprachen, Medienwirtschaft oder Event- und Freizeitwirtschaft


- Gestaltungstechnische Assistenz für technische Kommunikation und Produktdesign oder für Webdesign


- Gewandmeister/in


Die genannten Berufe sind nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die Berufsanerkennung nicht, um in diesem Beruf zu arbeiten. Es ist allerdings für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr hilfreich eine Berufsanerkennung zu haben. So weiß der oder die Arbeitgeber/in genau, mit welchem deutschen Beruf Ihre Qualifikation vergleichbar ist.


Im Anerkennungsverfahren vergleicht die Berufsanerkennungsstelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in Hamburg. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben eine Ausbildung in dem Beruf abgeschlossen, auf den Sie den Antrag auf Anerkennung stellen und wohnen oder arbeiten in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Reichen Sie gut lesbare, beschriftete und sortierte PDF-Scans in Farbe ein. Fassen Sie zusammengehörige Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (z. B. die Diplomdokumente). Senden Sie keine einzelnen Seiten. Reichen Sie auch eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente ein. Die Übersetzung muss von vereidigten Übersetzenden ausgestellt sein. Für englische Dokumente ist keine Übersetzung erforderlich.



- Antragsformular (gilt nicht für Online-Verfahren)


- Nachweis Ihres Wohnsitzes in Hamburg (z. B. Meldebestätigung oder Wohnsitznachweis)


- Aktueller und vollständiger Lebenslauf


- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)


- Namensänderungs- oder Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)


- Schulabschlusszeugnis (bei akademischen Abschlüssen nicht erforderlich)


- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss)


- Nachweise zu Inhalt und Dauer der Berufsausbildung (z. B. Fächerlisten, Notenübersicht, Diploma Supplement)


- Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbuch)



Sie wohnen noch nicht in Hamburg? Bitte stellen Sie Ihren Antrag in dem deutschen Bundesland, in dem Sie wohnen oder arbeiten (werden). Der Antrag darf nur in einem Bundesland gestellt werden. Wir sind nur zuständig, wenn Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten (werden). Bitte senden Sie uns dafür Nachweise: zum Beispiel mindestens zwei Arbeitgeberantworten zu Ihren Bewerbungen in Hamburg oder einen Hamburger Arbeitsvertrag. Wir akzeptieren auch die Standortberatung von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Zusätzlich bitten wir um eine persönliche Begründung, warum und ab wann Sie nach Hamburg ziehen werden.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf


Die Behörde prüft Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG). Das Verfahren nennt man Gleichwertigkeitsfeststellung.
Es wird geprüft, ob Sie den Beruf erlernt haben und ob Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Qualifikation inhaltlich vergleichbar ist. Sie bekommen einen Bescheid mit dem Ergebnis und weiteren Informationen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und beantworten Ihre Fragen. Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Gibt es wesentliche, aber ausgleichbare Unterschiede, wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine dieser Ausgleichsmaßnahme absolvieren: Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung und /oder Praxis.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten (werden).
Wichtig: Sie dürfen den Antrag nur bei einer Anerkennungsstelle stellen. Die Berufsanerkennung können Sie per E-Mail oder über die Seite www.Anerkennung-in-Deutschland.de beantragen. Das Formular finden Sie auf der Webseite des HIBB. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.

Dauer

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf



Gegen den Bescheid der Gleichwertigkeitsfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig..

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0036  



Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) 

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHApG1/part/G



Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen - Allgemeiner Teil - (APO-AT)

https://hibb.hamburg.de/beratung-recht/gesetze-verordnungen-und-richtlinien/ 



Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für den jeweiligen Referenzberuf

Aufgrund der Vielzahl der Berufe können hier die einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nicht aufgeführt werden. 

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Letzte Aktualisierung: 12.03.2026