Beschreibung der Leistung
Für diese Berufe kann bei uns der Antrag gestellt werden:
- Techniker (höherer Abschluss auf Bachelorniveau, der auf eine Erstausbildung und berufliche Erfahrungen aufbaut)
- Biologisch -Technische Assistenz (BTA)
- Chemisch -Technische Assistenz (CTA)
- Tanzpädagoge/in
- Kaufmännische Assistenz mit den Schwerpunkten Fremdsprachen, Medienwirtschaft oder Event- und Freizeitwirtschaft
- Gestaltungstechnische Assistenz für technische Kommunikation und Produktdesign oder für Webdesign
- Gewandmeister/in
Die genannten Berufe sind nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die Berufsanerkennung nicht, um in diesem Beruf zu arbeiten. Es ist allerdings für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr hilfreich eine Berufsanerkennung zu haben. So weiß der oder die Arbeitgeber/in genau, mit welchem deutschen Beruf Ihre Qualifikation vergleichbar ist.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die Berufsanerkennungsstelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in Hamburg. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.