Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Illegale Werbung bei Online-Glücksspiel anzeigen

Wenn Sie Hinweise zu illegaler Werbung für ein Glücksspiel im Internet haben, können Sie diese der zuständigen Stelle übermitteln.

Beschreibung der Leistung

Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Es darf nur für erlaubtes Glücksspiel geworben werden.



Auch Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen Einschränkungen:

  • Glücksspielwerbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
  • In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
  • Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen darf auf dem übertragenden Kanal keine Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt werden.

Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass Werbung für legales Online-Glücksspiel gegen diese Vorgaben verstößt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Sie können auch melden, wenn Sie Hinweise darauf haben, dass für illegales Online-Glücksspiel geworben wird.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben nachvollziehbare Hinweise auf unzulässige Werbung für Online-Glücksspiel.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Zu Beachten

Mit Ihrem Hinweis auf illegale Werbung für Online-Glücksspiele informieren Sie die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine strafrechtliche Anzeige wegen illegalen Glücksspiels stellen Sie, falls gewünscht, separat bei der Polizei.



Wenn Sie Hinweise auf illegale Werbung für stationäres Glücksspiel in Hamburg haben, ist eine andere Stelle für Ihre Meldung zuständig. Beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung per Post, per Email oder über das bereitgestellte Online-Kontaktformular bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 5 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP5

 

Adresse und Kontakt

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Letzte Aktualisierung: 17.10.2026