Behörde für Inneres und Sport

Illegale Werbung bei stationärem Glücksspiel in Hamburg anzeigen

Wenn Sie Hinweise zu illegaler Werbung für Glücksspiel vor Ort in Hamburg haben, können Sie diese der zuständigen Stelle übermitteln.

Beschreibung der Leistung

Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Es darf nur für erlaubtes Glücksspiel geworben werden. Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen Einschränkungen. So darf Glücksspielwerbung zum Beispiel nicht den Eindruck erwecken, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.



Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass Werbung für legal in Hamburg vor Ort angebotenes Glücksspiel gegen diese Vorgaben verstößt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Sie können auch melden, wenn Sie Hinweise darauf haben, dass für illegales Glücksspiel vor Ort in Hamburg geworben wird.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben nachvollziehbare Hinweise auf unzulässige Werbung für Glücksspiel vor Ort in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

Zu Beachten

Mit Ihrem Hinweis auf illegale Werbung für stationäres Glücksspiel in Hamburg informieren Sie die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine strafrechtliche Anzeige wegen illegalen Glücksspiels stellen Sie, falls gewünscht, separat bei der Polizei.



Wenn Sie Hinweise auf illegale Werbung für Online-Glücksspiele haben, ist eine andere Stelle für Ihre Meldung zuständig. Beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung per Post oder per Email bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 5 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2026