Beschreibung der Leistung
Wer Online-Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat. Eine Übersicht aller Glücksspielanbietenden mit Erlaubnis bietet Ihnen die sogenannte "White-List". Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".
Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ohne Erlaubnis Online-Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt wird, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln.