Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Verein aufgelöst wird, folgt in der Regel die sogenannte Liquidation. Das bedeutet: Der Verein wird ordnungsgemäß abgewickelt.
In dieser Phase wird alles geregelt, was noch offen ist. Dazu gehört:
- laufende Geschäfte beenden
- offene Forderungen einziehen
- das Vereinsvermögen verwerten (zum Beispiel Verkauf von Gegenständen)
- bestehende Schulden begleichen
- einen möglichen Überschuss an die berechtigten Personen oder Stellen auszahlen
Eine Liquidation findet nicht statt, wenn
- das Vereinsvermögen laut Satzung oder Gesetz direkt an den Staat fällt oder
- über das Vereinsvermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
In den meisten Fällen übernimmt der Vereinsvorstand die Liquidation.
Wenn der Vorstand diese Aufgabe nicht übernehmen soll, kann die Mitgliederversammlung besondere Liquidatoren bestellen. Diese Personen müssen nicht zwingend Mitglieder des Vereins sein.
Die Liquidatoren werden in das Vereinsregister eingetragen. Dafür müssen sie der zuständigen Stelle gemeldet werden. Die Liquidatoren brauchen die rechtliche Befugnis, für den Verein zu handeln (Vertretungsmacht). Den genauen Umfang dieser Vertretungsmacht muss der Vorstand mitteilen.