Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aufgrund einer anerkannten Schädigung Anspruch auf soziale Entschädigung haben, können Sie Leistungen der Krankenbehandlung (Heilbehandlung) erhalten, wie zum Beispiel
- Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung
- Psychotherapie
- Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Hilfsmitteln
- Pflege zu Hause und Haushaltshilfe
- Behandlungen im Krankenhaus
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Wenn es notwendig ist, können Sie weitere Leistungen erhalten, zum Beispiel besondere
psychotherapeutische Leistungen,
zahnärztliche, kieferchirurgische und kieferorthopädische Leistungen
heilpädagogische Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
Arzneimittel
Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.
Sie können auch Hilfsmittel erhalten wie Prothesen, orthopädische Hilfen oder andere unterstützende Geräte. Sie erhalten zudem eine Anleitung zur Nutzung der Hilfsmittel sowie Leistungen zu deren Anpassung, Reparatur und Ersatz.
Sie können auch einen Pauschbetrag für einen außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche erhalten.
Wenn Sie aufgrund der Schädigung keine andere Absicherung, wie etwa eine Krankenversicherung, haben können Sie auch für gesundheitliche Probleme Leistungen erhalten, die nicht direkt durch das schädigende Ereignis verursacht wurden.
Wenn Sie angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person einer direkt geschädigten Person sind, können folgende Leistungen für Sie in Betracht kommen:
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung
- Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
- Leistungen des Persönlichen Budgets.