Sozialbehörde

Krankenbehandlung beantragen

Bei Ihnen wurde ein Anspruch auf soziale Entschädigung festgestellt? Dann können Sie Krankenbehandlungen erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aufgrund einer anerkannten Schädigung Anspruch auf soziale Entschädigung haben, können Sie Leistungen der Krankenbehandlung (Heilbehandlung) erhalten, wie zum Beispiel

  • Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung
  • Psychotherapie
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Hilfsmitteln
  • Pflege zu Hause und Haushaltshilfe
  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Wenn es notwendig ist, können Sie weitere Leistungen erhalten, zum Beispiel besondere


psychotherapeutische Leistungen,


zahnärztliche, kieferchirurgische und kieferorthopädische Leistungen


heilpädagogische Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres,


Arzneimittel


Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.



Sie können auch Hilfsmittel erhalten wie Prothesen, orthopädische Hilfen oder andere unterstützende Geräte. Sie erhalten zudem eine Anleitung zur Nutzung der Hilfsmittel sowie Leistungen zu deren Anpassung, Reparatur und Ersatz.



Sie können auch einen Pauschbetrag für einen außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche erhalten.



Wenn Sie aufgrund der Schädigung keine andere Absicherung, wie etwa eine Krankenversicherung, haben können Sie auch für gesundheitliche Probleme Leistungen erhalten, die nicht direkt durch das schädigende Ereignis verursacht wurden.



Wenn Sie angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person einer direkt geschädigten Person sind, können folgende Leistungen für Sie in Betracht kommen:

  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
  • Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
  • Leistungen des Persönlichen Budgets.
 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben eine gesundheitliche Schädigung erlitten, deren Schädigungsfolgen bereits anerkannt sind.



Je nach Art der beantragten Leistung, können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie genauer.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die Ihren Bedarf belegen

Zu Beachten

Wenn Sie Leistungen der Krankenbehandlung erhalten, können auch Ihre Fahrt- und Reisekosten erstattet werden, die damit zusammenhängen. Das gilt für Sie selbst, eine notwendige Begleitperson und für Kinder, die mitkommen müssen, weil sonst niemand auf sie aufpassen kann. Erstattet werden können die Kosten für Fahrt, Gepäck, Verpflegung und Unterkunft.



Dauert Ihre Behandlung länger als 8 Wochen, können zusätzlich Reisekosten für bis zu 2 Familienheimfahrten pro Monat oder zwei Fahrten eines Familienangehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.



Kein Anspruch auf Erstattung besteht, wenn Sie Ihre stationäre Behandlung ohne wichtigen Grund abbrechen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen. Bei Bedarf nehmen Sie eine individuelle Beratung bei der zuständigen Stelle in Anspruch.
  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Anspruch.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und nimmt in der Regel mehrere Wochen Zeit in Anspruch.

Gebühren

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 42 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__42.html

§ 43 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__43.html

§ 46 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__46.html

§ 143 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__143.html

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Kriegsschadenrente Kriegsopfer Bundesversorgungsgesetz Opferentschädigung Zivildienstgesetz

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026