Beschreibung der Leistung
Wenn bei Ihnen festgestellt wurde, dass Sie Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben – oder nach einem anderen Gesetz, welches das BVG ganz oder teilweise anwendet – dann erhalten Sie ab dem 1. Januar 2024 Leistungen zur Krankenbehandlung gemäß dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV).
Wenn Sie bisher schon Leistungen nach dem BVG in Verbindung mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Impfschutzgesetz (IfSG), dem Zivildienstgesetz (ZDG) oder dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bekommen haben, können Sie beantragen, dass diese Leistungen weiterhin bewilligt werden.
Die Leistungen sollen sicherstellen, dass Sie finanziell unterstützt werden, medizinische Behandlung erhalten und im Alltag Hilfe bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt und Ihre notwendige Versorgung gesichert sind.