Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Anspruch auf soziale Entschädigung haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, besondere Leistungen im Einzelfall zu erhalten. Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern nur dann, wenn bei Ihnen eine besondere Situation oder ein besonderer Bedarf vorliegt.
Zu den besonderen Leistungen zählen unter anderem:
- Leistungen zum Lebensunterhalt: Diese sollen Ihren notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sichern (zum Beispiel Wohn- und Heizkosten).
- Leistungen zur Förderung einer Ausbildung: Wenn Ihre Ausbildung durch BAföG als Darlehen unterstützt wird, weil die Schädigung dies erforderlich macht, kann die zuständige Stelle auf Antrag die Rückzahlung Ihres Darlehens übernehmen.
- Leistungen zur Weiterführung des Haushalts: Haben Sie einen eigenen Haushalt, können diese Leistungen gewährt werden, wenn weder Sie noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können.
- Leistungen in sonstigen besonderen Lebenslagen: Hierunter fallen Einzelfälle, in denen zusätzliche Unterstützung notwendig ist.