Sozialbehörde

Soziale Entschädigung - Besondere Leistungen im Einzelfall beantragen

Wenn Sie Anspruch auf soziale Entschädigung haben, können Sie in besonderen Einzelfällen zusätzliche Leistungen erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Anspruch auf soziale Entschädigung haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, besondere Leistungen im Einzelfall zu erhalten. Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern nur dann, wenn bei Ihnen eine besondere Situation oder ein besonderer Bedarf vorliegt.


Zu den besonderen Leistungen zählen unter anderem:

  • Leistungen zum Lebensunterhalt: Diese sollen Ihren notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sichern (zum Beispiel Wohn- und Heizkosten).
  • Leistungen zur Förderung einer Ausbildung: Wenn Ihre Ausbildung durch BAföG als Darlehen unterstützt wird, weil die Schädigung dies erforderlich macht, kann die zuständige Stelle auf Antrag die Rückzahlung Ihres Darlehens übernehmen.
  • Leistungen zur Weiterführung des Haushalts: Haben Sie einen eigenen Haushalt, können diese Leistungen gewährt werden, wenn weder Sie noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können.
  • Leistungen in sonstigen besonderen Lebenslagen: Hierunter fallen Einzelfälle, in denen zusätzliche Unterstützung notwendig ist.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage, die nicht bereits von anderen Leistungsansprüchen erfasst wird

Je nach Lage des Einzelfalls gelten weitere Voraussetzungen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Benötigte Unterlagen

Nachweis über Ihre schädigungsbedingten besonderen Bedarfe.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen. Bei Bedarf nehmen Sie eine individuelle Beratung bei der zuständigen Stelle in Anspruch.
  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Anspruch.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und nimmt in der Regel mehrere Wochen Zeit in Anspruch.

Gebühren

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 93-96 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__93.html

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Kriegsschadenrente Zivildienst Kriegsopfer Bundesversorgungsgesetz Opferentschädigung

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026