Beschreibung der Leistung
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie zunächst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Reichen diese nicht aus und beruht Ihre Pflegebedürftigkeit auf einer anerkannten Schädigung oder deren Folgen, können Sie zusätzlich Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen.
Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Unterstützung, wenn Sie zuhause eine Pflegekraft beschäftigen (Arbeitgebermodell) oder von Ihrem Ehepartner, Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Kind gepflegt werden. Auch während einer stationären Behandlung können die Kosten für eine Pflegekraft erstattet werden. Darüber hinaus können Sie Pflegesachleistungen wie zum Beispiel einen Rollstuhl oder ein Pflegebett erhalten.