Beschreibung der Leistung
Wenn Sie
- Ihre schädigungsbedingt pflegebedürftige Ehefrau oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise
- Ihren schädigungsbedingt pflegebedürftigen Ehemann oder eingetragenen Lebenspartner
langjährig gepflegt haben, können Sie einen Pflegeausgleich in Form einer monatlichen Zahlung erhalten. Der Pflegeausgleich beträgt derzeit (Stand 2025) pauschal 20,00 Euro und wird jedes Jahr neu berechnet.