Sozialbehörde

Soziale Entschädigung -Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage beantragen

Wenn Sie wegen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung behandelt werden müssen und deshalb nicht arbeiten können, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie wegen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung ärztlich behandelt werden müssen und dadurch so stark in Ihrer Arbeit eingeschränkt sind, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht allein sichern können, können Sie finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfe erhalten.



Auch falls Sie Krankengeld erhalten und dieses nicht ausreicht, um Ihre laufenden Kosten zu decken, können Sie Beihilfe zusätzlich beantragen.



Wenn Sie selbstständig sind und kein Krankengeld bekommen, dient die Beihilfe dazu, Ihre notwendigen Lebenshaltungskosten abzusichern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Ihre Gesundheitsschädigung ist anerkannt.
  • Ihre schädigungsbedingte ambulante oder stationäre Behandlung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Erwerbsgrundlage.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen.

Benötigte Unterlagen

  • Anerkennungsbescheid der Sozialen Entschädigung
  • Medizinische Unterlagen zur Behandlung
  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über laufende Kosten
  • Gegebenenfalls: Bescheid über das Krankengeld

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen. Bei Bedarf nehmen Sie eine individuelle Beratung bei der zuständigen Stelle in Anspruch.
  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Anspruch.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und nimmt in der Regel mehrere Wochen Zeit in Anspruch.

Gebühren

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 48 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__48.html

§ 101 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__101.html

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026