Beschreibung der Leistung
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über eingetragene Vereine (e. V.) in Deutschland enthält.
Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihres Eintrages aus dem Vereinsregister beantragen.
Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Grund für die Auflösung kann beispielsweise sein, dass es zu wenige Mitglieder gibt und daher der Zweck des Vereins nicht mehr verwirklicht werden kann.
Wird Ihr Verein aufgelöst, muss das ins Vereinsregister eintragen werden.
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet, bedeutet das auch die Vereinsauflösung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird von Amts wegen ins Vereinsregister eingetragen.
Auf die Auflösung folgt oft die Liquidation des Vereins.