Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Vereinsregister - Auflösung eines Vereins anmelden

Ihr Eintrag soll aus dem Vereinsregister gelöscht werden? Wie Sie Ihren Verein auflösen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Vereinsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über eingetragene Vereine (e. V.) in Deutschland enthält.


Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihres Eintrages aus dem Vereinsregister beantragen.


Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Grund für die Auflösung kann beispielsweise sein, dass es zu wenige Mitglieder gibt und daher der Zweck des Vereins nicht mehr verwirklicht werden kann.


Wird Ihr Verein aufgelöst, muss das ins Vereinsregister eintragen werden.


Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet, bedeutet das auch die Vereinsauflösung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird von Amts wegen ins Vereinsregister eingetragen.


Auf die Auflösung folgt oft die Liquidation des Vereins.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, den Verein aufzulösen.
  • Der Vorstand meldet die Auflösung beim Vereinsregister an. Bestellte Liquidatoren werden mit angemeldet.
  • Die Anmeldung ist öffentlich beglaubigt.
  • Wenn laut Satzung ein Vorstandsmitglied den Verein allein vertreten darf, reicht dessen Unterschrift aus.
    • Dürfen laut Satzung nur mehrere oder alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, müssen auch alle gemeinsam die Auflösung anmelden.
    • Die Mitgliederversammlung kann besondere Liquidatoren bestimmen. Diese müssen keine Vereinsmitglieder sein. Sie dürfen den Verein vertreten.
  • Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder sind öffentlich von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung der Auflösung im Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form (sogenannte Anmeldung zum Vereinsregister)
  • Kopie des Auflösungsbeschlusses
  • bei durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellten Liquidatoren: Kopie des Bestellungsbeschlusses
  • bei von den gesetzlichen Regelungen abweichender Vertretungsmacht der Liquidatoren: Kopie der Urkunde, die diese Vertretungsmacht regelt

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

Melden Sie die Auflösung des Vereins zeitnah.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Löschung im Vereinsregister bei der zuständigen Stelle in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder elektronisch über einen Notar oder eine Notarin.


Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.


Die zuständige Stelle trägt die Löschung ins Vereinsregister ein.


Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung.


Sie erhalten eine Kostenrechnung.


Sie begleichen die Kosten.


Die zuständige Stelle veröffentlicht Ihren geänderten Eintrag.

Dauer



Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Gebühren


  • Änderungseintrag: 67,00 EUR (inklusive aller weiterer Eintragungen für den selben Verein, die Sie zeitgleich beantragen)


Für die Beglaubigung bei einem Notar oder einer Notarin entstehen weitere Kosten.

Wenn Ihr Verein gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dient, müssen Sie die Kosten nicht in vollem Umfang zahlen. Das müssen Sie mit einem Bescheid des zuständigen Finanzamtes nachweisen.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 74 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__74.html



§ 75 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__75.html



§ 76 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__76.html



§ 77 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__77.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr, Akteneinsicht 9-13 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-14 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026