Amtsgericht Hamburg

Amtlich beglaubigten Auszug aus dem Schiffszertifikat beantragen

Sie benötigen einen amtlich beglaubigten Auszug aus Ihrem Schiffszertifikat? Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung der Leistung

Ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat ist ein offizieller Nachweis über die eingetragenen Daten Ihres Schiffes. Diesen Nachweis können Sie zum Beispiel bei rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten benötigen.


Das Hamburger Schiffsregister ist für die Eintragung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Schiffsbauwerken zuständig.


Außerdem ist das Hamburger Schiffsregister aufgrund besonderer Staatsverträge auch für Schiffe aus folgenden Bundesländern zuständig:


Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind die im Schiffsregister eingetragene Eigentümerin oder der Eigentümer des Schiffs oder verfügen über eine rechtmäßige Vollmacht.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung eines amtlich beglaubigten Auszugs aus dem Schiffszertifikat
  • schriftliche Vollmacht, falls Sie den Auszug als Vertreterin oder Vertreter beantragen

Zu Beachten

Aufgrund von Staatsverträgen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit anderen Bundesländern ist das Hamburger Schiffsregister auch für nachfolgende Gebiete zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • Als Vertreterin oder Vertreter fügen Sie eine Vollmacht bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle erstellt den Auszug und beglaubigt ihn.
  • Sie erhalten den amtlich beglaubigten Auszug.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

kostenfrei

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 60 Absatz 3 Schiffsregisterordnung (SchRegO)

https://www.gesetze-im-internet.de/schrego/__60.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Das Schiffsregister des Amtsgerichts Hamburg führt neben den Akten für den Heimathafen Hamburg auch die Akten für Heimathäfen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.



Beispiel für ein Aktenzeichen:


SSR 12345.


Weitere Aktenzeichen:


BSR, SBR.

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026