Finanzbehörde

Steuerberaterprüfung Zulassung beantragen

Sie möchten die Steuerberaterin oder Steuerberater werden? Wie Sie die Zulassung zur Prüfung beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Als Steuerberaterin oder Steuerberater helfen Sie Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.



Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.


Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche Prüfung.


Bevor Sie an der Steuerberaterprüfung teilnehmen können, müssen Sie formell zur Prüfung zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen Zulassungsantrag.


Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Um für die Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und
  • danach eine praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt haben, wenn Ihre Regelstudienzeit des Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt, ansonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.



Haben Sie in einem Hochschulstudium einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Die Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit diese nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.


oder

  • eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und nach Abschluss der Ausbildung eine acht jährige praktische Tätigkeit oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt eine sechs jährige praktische Tätigkeit oder
  • eine Angehörigkeit zur Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter und mindestens eine sechs jährige Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung

Die geforderten praktischen Tätigkeiten müssen sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.

Benötigte Unterlagen

Machen Sie in Ihrem Online-Antrag die erforderlichen Angaben und fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:

  • Detaillierter Lebenslauf
  • Aktuelles Passbild
  • Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über
    • den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
    • die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und / oder
    • die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in
  • ggf. Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
  • Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
  • ggf. Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit
  • ggf. Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stelle über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bzw. über das Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in

Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorzulegen.


Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.

Zu Beachten

Unter bestimmten Umständen können Sie eine Befreiung von der Prüfung oder eine Verkürzung der Prüfung beantragen. Siehe dazu die entsprechend verlinkten Leistungen.



Wenn Sie einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der Sie in einem

  • anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
  • Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
  • zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,

können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung erwerben Sie dieselben Rechte, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Fristen


  • Sie können die Zulassung frühstens ab dem 01. Januar des Prüfungsjahres beantragen.

  • Beantragen Sie die Zulassung rechtzeitig. Sie benötigen die Zulassung, um sich bis spätestens zum 30. April zur Prüfung anzumelden.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.


Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.


Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag in Form eines Bescheides.


Sie erhalten einen Gebührenbescheid und begleichen die Gebühren.


Sie können sich zur Steuerberaterprüfung anmelden.

Dauer

keine

Gebühren

Für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 300 EUR an.

Die Gebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt 1.600 EUR.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Rechtsgrundlage

§ 35 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__35.html



§ 36 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__36.html



§ 37b Steuerberatungsgesetz (StBerG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__37b.html



§§ 1, 4 und 6 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

https://www.gesetze-im-internet.de/stbdv/__1.html

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026