Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle vergleicht, ob Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.
- Wenn die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede feststellt, können Sie diese gegebenenfalls durch Nachweis Ihre Berufserfahrung, anderer Kenntnisse, Fähigkeiten oder Kompetenzen ausgleichen.
- Können Sie die wesentlichen Unterschiede nicht ausgleichen, können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen (zum Beispiel einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung).
- Sie können auch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Ausgleichsmaßnahme machen.
- Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist oder Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen konnten, und Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die zuständige Stelle kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen.
- Sie erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Dauer
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.
Gebühren
keine