Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Partnerschaftsregister Eintragung anmelden

Sie möchten eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen? Hier erfahren Sie, wie sich Angehörige freier Berufe wie Ärztinnen, Architekten oder Rechtsanwälte zusammenschließen können.

Beschreibung der Leistung

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Rechtsform für die Angehörigen freier Berufe. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.


In einer Partnerschaftsgesellschaft können Sie sich mit anderen Angehörigen freier Berufe zusammenschließen, um Ihren Beruf gemeinsam auszuüben. Auch verschiedene freie Berufe können zusammenarbeiten, sofern sie miteinander vereinbar sind.


Die Partnerschaftsgesellschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen. Dieses Register ist öffentlich und wird elektronisch geführt. Es enthält unter anderem Angaben zu:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partnerinnen und Partner
  • Vertretungsbefugnissen
  • den in der Partnerschaft ausgeübten Berufen
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
  • Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Ihre Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus,
  • Die Partnerinnen und Partner Ihrer Gesellschaft sind natürliche Personen.
  • Sie haben einen Partnerschaftsvertrag geschlossen.

Benötigte Unterlagen

  • notariell beglaubigte Anmeldung
  • Personaldaten der Partnerinnen und Partner (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort),
  • Erklärung über die Zugehörigkeit jedes Partners zu einem entsprechenden freien Beruf,
  • Urkunde über die staatliche Zulassung oder falls erforderlich Zeugnis der staatlichen Prüfung
  • gegebenenfalls Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die staatliche Zulassung der Partnerschaft erfolgen kann
  • Nachweis, dass die Hauptniederlassung existiert, bei fremdsprachigen Dokumenten mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Legitimation der Vertretungsberechtigten, bei fremdsprachigen Dokumenten mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie suchen ein Notariat Ihrer Wahl auf.
  • Das Notariat entwirft und beglaubigt Ihren Anmeldung zur Eintragung in das Partnerschaftsregister.
  • Das Notariat reicht Ihre beglaubigte Anmeldung elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anmeldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf werden Sie um Nachbesserung gebeten.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Partnerschaft in das Register eingetragen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

EUR 160,00: für die Eintragung der Partnerschaft

zuzüglich EUR 53,33: für jeden weiteren Partner

 

Hinzu kommend die Gebühren für das Notariat.  

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html



§2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__2.html



§3 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__3.html



§4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__4.html



§5 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__5.html



§6 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__6.html



§12 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__12.html

 

§ 12 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

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Suchwörter: Partnerschaftsanmeldung Partnerschaftsregistrierung Partnerschaftseintragung

Letzte Aktualisierung: 11.10.2026