Beschreibung der Leistung
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Rechtsform für die Angehörigen freier Berufe. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.
In einer Partnerschaftsgesellschaft können Sie sich mit anderen Angehörigen freier Berufe zusammenschließen, um Ihren Beruf gemeinsam auszuüben. Auch verschiedene freie Berufe können zusammenarbeiten, sofern sie miteinander vereinbar sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen. Dieses Register ist öffentlich und wird elektronisch geführt. Es enthält unter anderem Angaben zu:
- Name und Sitz der Partnerschaft
- Gegenstand der Partnerschaft
- Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partnerinnen und Partner
- Vertretungsbefugnissen
- den in der Partnerschaft ausgeübten Berufen