Bauberatung persönlich vor Ort in der Behörde erhalten

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen Ihres Bauvorhabens erhalten.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Eine Bauberatung ist ein Service, bei dem die zuständige Stelle Ihnen hilft, Ihr Bauprojekt besser in den rechtlichen Kontext Ihres Baugrundstückes einzuordnen. Die zuständige Stelle betrachtet dabei gemeinsam mit Ihnen insbesondere das Planungsrecht sowie vereinzelte Aspekte des Bauordnungsrechts, wie zum Beispiel Abstandflächen. Das Ziel der Bauberatung ist es, zu klären, ob die Idee Ihres Bauvorhabens im Grundsatz realisierbar sein könnte und so Ihre mögliche Antragstellung besser vorzubereiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr oder Bauherrin oder planen ein Bauvorhaben.

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie bei der Terminvereinbarung.

Zu Beachten

Sie können auch eine telefonische Bauberatung erhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links". Eine Bauberatung auf schriftlichem Weg ist nicht möglich.



Bauberatungen sind grundsätzlich unverbindlich und nicht rechtsbindend.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Mit dem Bezirksamt Eimsbüttel können Sie bereits online einen Termin vereinbaren.
  • In dem Termin schildern Sie Ihr Anliegen und legen die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen vor.
  • Sie erhalten eine Bauberatung.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Beratungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anfrage.

Gebühren

58,50 EUR pro angefangene halbe Stunde

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Ziffer 10.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006V40Anlage1

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Auskünfte über baurechtliche Belange Baurechtliche Belange, Auskünfte Auskünfte über die mögliche Bebauung von Grundstücken Auskünfte über die bauliche Gestaltung Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen Auskünfte zu rechtskräftigen B-Plan, B-Plänen Auskünfte zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan Bebauungsplan, Auskunft zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan Abbruchantrag- noch nicht gestellter Antrag/Beratung Abbruchgenehmigung- noch nicht gestellter Antrag/Beratung Bauvoranfrage-noch nicht gestellte Antrag/Beratung Nutzungsänderungsantrag-noch nicht gestellter Antrag/Beratung Baustufenplan, Bauberatung Abgeschlossenheitsbescheinigung, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung Bauantrag, noch nicht gestellter Antrag/ Beratung Grundflächenzahl GRZ Bauangelegenheiten

Letzte Aktualisierung: 10.06.2026