ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rundfunkbeitrag Allgemeine Informationen für Unternehmen und Organisationen

Sie möchten für Ihr Unternehmen oder Ihre institutionelle Einrichtung den Rundfunkbeitrag anmelden, abmelden oder geänderte Daten mitteilen? Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, mit der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden.


Als nicht-private Organisation müssen Sie den Rundfunkbeitrag anmelden. Dazu gehören Sie zum Beispiel als Unternehmen oder Betrieb, Verein, Verband, Stiftung oder öffentliche Einrichtung wie Schule, Behörde, Krankenhaus, Feuerwehr oder Kindergarten. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von Ihrer Gewinnabsicht oder steuerlicher Behandlung


Die Höhe des Beitrags hängt von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.


Melden Sie Änderungen, wie die Anzahl Ihrer Beschäftigten, Betriebsstätten oder Fahrzeuge.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Als Unternehmen, Organisation oder Institution melden Sie alle eigenständigen, ortsfesten Räume oder Raumeinheiten, die nicht privat genutzt werden. Diese gelten als sogenannte Betriebsstätten. Wenn sich mehrere solcher Räume auf demselben Grundstück befinden, werden sie als eine Betriebsstätte gezählt.
  • Melden Sie zusätzlich Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen und Fahrzeuge, die Sie gewerblich, gemeinnützig oder öffentlich nutzen.
  • Für bestimmte Betriebsstätten müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt
    • für Räume, die ausschließlich für Gottesdienste genutzt werden,
    • für Räume ohne Arbeitsplatz sowie
    • für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer bereits beitragspflichtigen Wohnung befinden.
  • Melden Sie alle relevanten Änderungen Ihrer Daten. Dazu gehören insbesondere:
    • Name oder Firma sowie Angaben zum gesetzlichen Vertreter
    • Anschrift Ihrer Betriebsstätte(n)
    • Eröffnung oder Schließung einer Betriebsstätte
    • Anzahl der Beschäftigten
    • Anzahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassung Ihrer beitragspflichtigen Fahrzeuge

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von Ihrem Anliegen ab. Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich danach, wie viele Beschäftigte Sie in Ihrer Betriebsstätte haben.


Für jede Betriebsstätte zahlen Sie:

  • bei 0 bis 8 Beschäftigten: ein Drittel des Rundfunkbeitrags
  • bei 9 bis 19 Beschäftigten: einen vollen Rundfunkbeitrag
  • bei 20 bis 49 Beschäftigten: zwei Rundfunkbeiträge
  • bei 50 bis 249 Beschäftigten: fünf Rundfunkbeiträge
  • bei 250 bis 499 Beschäftigten: zehn Rundfunkbeiträge
  • bei 500 bis 999 Beschäftigten: 20 Rundfunkbeiträge
  • bei 1.000 bis 4.999 Beschäftigten: 40 Rundfunkbeiträge
  • bei 5.000 bis 9.999 Beschäftigten: 80 Rundfunkbeiträge
  • bei 10.000 bis 19.999 Beschäftigten: 120 Rundfunkbeiträge
  • bei 20.000 oder mehr Beschäftigten: 180 Rundfunkbeiträge

Zusätzlich zahlen Sie jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags:

  • für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen, die Sie zur entgeltlichen Beherbergung anbieten (ab der zweiten Einheit) und
  • für jedes Fahrzeug, das Sie gewerblich, selbstständig, gemeinnützig oder öffentlich nutzen. Für ein Fahrzeug pro Betriebsstätte müssen Sie keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Busse im öffentlichen Nahverkehr sind ebenfalls ausgenommen.

Für bestimmte Einrichtungen gilt eine Ermäßigung:


Wenn Sie zum Beispiel eine gemeinnützige Einrichtung, einen Verein, eine Schule, eine Hochschule oder eine Einrichtung wie Feuerwehr, Polizei oder Katastrophenschutz betreiben, zahlen Sie höchstens ein Drittel des Rundfunkbeitrags pro Betriebsstätte.

Fristen


  • Melden Sie jede Betriebsstätte und jedes beitragspflichtige Fahrzeug so schnell wie möglich bei der zuständigen Stelle an.

  • Melden Sie Änderungen ebenfalls umgehend.

  • Melden Sie Änderungen der Beschäftigtenzahl spätestens bis zum 31. März des jeweiligen Jahres.

  • Ihre Beitragspflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem Sie die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Sie endet jedoch frühestens am Ende des Monats, in dem Sie dies gemeldet haben.

  • Bei Fahrzeugen endet die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen ist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Meldung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Beitragspflicht oder ändert Ihre Daten entsprechend.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Bescheid.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie regelmäßig die Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag.
  • Sie begleichen die Zahlungsaufforderungen.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise 4 - 6 Wochen.

Gebühren


  • Es fallen keine Gebühren an.

  • Kosten entstehen nur durch den Rundfunkbeitrag selbst, sofern Sie nicht befreit sind.

Rechtsbehelf

entfällt

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026