Kasse.Hamburg-Fachbereich 32 Zentraler Rechnungseingang

E-Rechnungseingangsplattform für elektronische Rechnungen nutzen

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Hamburg ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Hamburg einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.


Das E-Rechnungsportal Hamburg ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.


Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem öffentlichen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID (Behördenspezifische Adressierung) bereitgestellt.


Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Auftrag für die öffentliche Verwaltung abgewickelt und stellen hierfür Ihre Rechnung.
  • Sie nutzen den Standard XRechnung in der aktuellen Fassung der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) oder einen alternativen Standard, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format (XML) vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
  • Öffentliche Auftraggeber, an die Sie Rechnungen senden, verfügen über eine Leitweg-ID.
  • Rechnungssender müssen sich für die Rechnungsstellung bei der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform registrieren.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Verfahrensablauf

  • Rechnungssender müssen sich einmalig und kostenfrei bei der E-Rechnungseingangsplattform registrieren. Die Registrierung erfolgt über das Servicekonto (für Personen), das Servicekonto Business (für Unternehmen) oder das Elster-Unternehmenszertifikat.
  • Falls Sie noch keine elektronische Rechnung im Standard XRechnung vorliegen haben, können Sie die notwendigen Rechnungsdaten direkt über das E-Rechnungsportal eingeben und einreichen.
  • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Rechnung, die Sie im Anschluss direkt an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln können.
  • Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um diese einzureichen:
    • via Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) im E-Rechnungsportal
    • per E-Mail an die vom Rechnungsempfänger mitgeteilte Adresse
    • durch Upload im E-Rechnungsportal

Dauer

Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Rechtsgrundlage

Hamburgischem E-Rechnungs-Gesetz (HmbERechG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006CAC

Hamburgischen E-Rechnungs-VO (HmbERechVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006CA8

RICHTLINIE 2014/55/EU

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnung-richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7

 

Adresse und Kontakt

Kasse.Hamburg-Fachbereich 32 Zentraler Rechnungseingang

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Letzte Aktualisierung: 06.10.2026