Beschreibung der Leistung
Sie benötigen eine Erlaubnis für die gewerbliche Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für:
- Arzneimittel
- Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft
- gentechnisch hergestellte Wirkstoffe
- andere, zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft
- Prüfpräparate
Sie benötigen keine Erlaubnis in diesem Sinne, für die Einfuhr von:
- Wirkstoffen, die nach einer im Homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen Verfahrenstechnik hergestellt werden und für die Herstellung von Arzneimitteln bestimmt sind
- Wirkstoffe rein chemischen oder pflanzlichen Ursprungs
Sie benötigen eine andere Einfuhrerlaubnis für:
- Gewebe im Sinne des Transplantationsgesetzes
- Autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten
- Gewebezubereitungen, die nicht mit industriellen Verfahren be- oder verarbeitet werden und deren wesentliche Be- oder Verarbeitungsverfahren in der EU bekannt sind