Beschreibung der Leistung
Für die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, müssen Sie normalerweise ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
Um Produkte in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, für die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.
Sie können keine Ausnahmegenehmigung für Komponenten beantragen.
Den Antrag stellen Sie normalerweise als Fachfirma.