Beschreibung der Leistung
Die informationsbeauftragte Person ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigenWenn Sie die informationsbeauftragte Person nicht oder nicht korrekt anzeigen oder Änderungen diese Person betreffend nicht unverzüglich anzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Änderungen die informationsbeauftragte Person betreffend müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Die Bearbeitung dauert mindestens 4 Wochen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Widerspruch
§ 74a Arzneimittelgesetz (AMG)
§ 12 (2) Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Suchwörter: Arzneimittelgesetz AMG Arzneimittelhersteller Informationsbeauftragte Informationsbeauftragter Pharmazieunternehmen
Letzte Aktualisierung: 20.07.2026