Voraussetzungen
- Sie erhalten Grundsicherung (nach SGBXII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Sie sind nicht arbeitsfähig oder haben nicht genug Einkommen oder Vermögen, um die einmaligen Kosten selbst zu tragen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise zur Begründung der Notwendigkeit der Unterstützung
- aktuelle Kontoauszüge
Wenn Sie sich nicht im laufenden Leistungsbezug Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) befinden:
- Checkliste und Erklärung (erhalten Sie auf Anfrage)
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise der Beiträge für Versicherungen
Zu Beachten
- Wenn Sie erwerbsfähig sind, wenden Sie sich bitte an ihr Jobcenter.
- Bei Küchenausstattungen ist der Mietvertrag zu prüfen.
Fristen
Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.