Voraussetzungen
- Sie haben das Rentenalter erreicht.
- Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
- Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren, dass heißt es besteht eine Bedürftigkeit (u.a. Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), kein einzusetzendes Vermögen nach § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII),.
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Bedarfsbegründende Unterlagen, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest, gegebenenfalls einen Bescheid der Pflegekasse und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- Nachweise über die wirtschaftliche Bedürftigkeit (Sozialhilfeantrag)
- Die zuständige Stelle berät sie gern.
Zu Beachten
Da diese Sozialhilfeleistungen erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden können, ab dem das Grundsicherungs- und Sozialamt von der Hilfebedürftigkeit der bzw. des Antragstellenden erfährt, sollte die Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah angezeigt werden.
Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Fristen
Keine