Sozialhilfe, Altenhilfe beantragen

Wenn Sie im Alter Schwierigkeiten haben, können Sie Altenhilfe beim Sozialhilfeträger beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Beschreibung der Leistung

Sie können Altenhilfe erhalten, wenn sie in alterbedingte Schwierigkeiten haben. Die Altenhilfe kann dabei unterstützen, den Alltag besser zu bewältigenund bietet außerdem Maßnahmen an, die dabei helfen altersbedingte Schwierigkeiten vorzubeugen oder sie zu überwinden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren, dass heißt es besteht eine Bedürftigkeit (u.a. Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), kein einzusetzendes Vermögen nach § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII),.

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
  • Bedarfsbegründende Unterlagen, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest, gegebenenfalls einen Bescheid der Pflegekasse und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
  • Nachweise über die wirtschaftliche Bedürftigkeit (Sozialhilfeantrag)
  • Die zuständige Stelle berät sie gern.

Zu Beachten

Da diese Sozialhilfeleistungen erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden können, ab dem das Grundsicherungs- und Sozialamt von der Hilfebedürftigkeit der bzw. des Antragstellenden erfährt, sollte die Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah angezeigt werden.


Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Die Hilfebedürftigkeit kann formlos bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
  • Ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag (erhalten Sie auf Anfrage) sollte dann zeitnah nachgereicht werden.
  • Die zuständige Behörde veranlasst dann die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
  • Da diese Sozialhilfeleistungen erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden können, ab dem das Grundsicherungs- und Sozialamt von der Hilfebedürftigkeit der bzw. des Antragstellenden erfährt, sollte die Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah angezeigt werden.
  • Nachdem der Antrag geprüft wurde und gegebenenfalls weitere Stellungnahmen eingeholt wurden, erhalten Sie einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob alle Angaben vollständig sind und alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 71 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöftes Buch (XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__71.html

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: THS-GS Hilfen für Senioren Seniorenberatung

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026