Beschreibung der Leistung
Sie möchten Ihre Wohnung oder Teile davon kurzzeitig anderen Personen überlassen, dann benötigen Sie eine Wohnraumschutznummer.
Die Registrierung ist immer erforderlich, auch wenn Ihre Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.
Sie benötigen ebenfalls eine Wohnraumschutznummer, wenn Sie Räume, die kein Wohnraum sind in einem Ferienwohnungsportal oder vergleichbaren Medien anbieten möchten.
Die Wohnraumschutznummer müssen Sie in jeder Anzeige oder Werbung für die Überlassung gut sichtbar angeben.