Wohnraumschutznummer registrieren

Wenn Sie Ihren selbstgenutzten Wohnraum kurzzeitig vermieten möchten, müssen Sie eine Wohnraumschutznummer beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie möchten Ihre Wohnung oder Teile davon kurzzeitig anderen Personen überlassen, dann benötigen Sie eine Wohnraumschutznummer.


Die Registrierung ist immer erforderlich, auch wenn Ihre Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.


Sie benötigen ebenfalls eine Wohnraumschutznummer, wenn Sie Räume, die kein Wohnraum sind in einem Ferienwohnungsportal oder vergleichbaren Medien anbieten möchten.


Die Wohnraumschutznummer müssen Sie in jeder Anzeige oder Werbung für die Überlassung gut sichtbar angeben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Nutzungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigter des betreffenden Wohnraums.


Es handelt sich bei dem Wohnraum nicht um sozial geförderten Wohnraum.


Sie möchten Wohnraum kurzzeitig an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer überlassen oder dafür Anzeigen oder Werbung schalten.


Sie benötigen für die Registrierung die BundID oder Mein Unternehmenskonto.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die Registrierung befreit Sie nicht von den Anzeige- und Anmeldepflichten zur Kultur- und Tourismustaxe.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Finanzbehörde Hamburg.


Die Wohnraumschutznummer erlischt, wenn Sie nicht mehr persönlich nutzungsberechtigt für den angegebenen Wohnraum sind.


Die Überlassung der eigenen Wohnung von nicht mehr als acht Wochen im Kalenderjahr ist genehmigungsfrei, erfordert aber dennoch eine Wohnraumschutznummer.


Das Veröffentlichen von Inseraten ohne Wohnraumschutznummer oder mit falschen Angaben ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Wohnraumschutznummer online über das Hamburger Serviceportal.


- Melden Sie sich mit BundID oder Mein Unternehmenskonto an und öffnen Sie den Online-Dienst Wohnraumschutznummer registrieren.


- Klicken Sie auf „Neue Wohnraumschutznummer ausstellen" und bestätigen Sie die Datenschutzerklärung.


- Geben Sie Ihre persönlichen Angaben sowie Angaben zur Art der Räume und der beabsichtigten Nutzung ein.


- Prüfen Sie Ihre Angaben in der Übersicht und klicken Sie auf „Daten senden".


Bei genehmigungsfreier Nutzung in Ihrer Hauptwohnung erhalten Sie die Wohnraumschutznummer in der Regel sofort automatisch. Sie können die Nummer unmittelbar verwenden.


Konnte keine Nummer automatisch vergeben werden oder ist Ihre Nutzung genehmigungspflichtig, meldet sich Ihr zuständiges Bezirksamt bei Ihnen.

Dauer

In der Regel wird die Nummer sofort automatisch erstellt

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 13 Absätze 5, 6 und 7 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WoPflGHAV4P13

 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Zweckentfremdung von Wohnraum Ferienwohnung Airbnb Monteurwohnungen Kurzzeitvermietungen Registrierungsnummer

Letzte Aktualisierung: 15.07.2026