Digital-Lotsen - Unterstützung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion

Den neuen Wohnsitz anmelden, ein Führungszeugnis oder Auto ummelden: Die Online-Ausweisfunktion ist das Tor zu vielen digitalen Verwaltungsleistungen. Die Digital-Lotsen unterstützen Bürger bei der Einrichtung und beantworten Fragen rund um die digitale Verwaltung.

Beschreibung der Leistung

Die Einrichtung der Online-Ausweisfunktion auf dem Smartphone sowie das Anlegen eines Service- oder Bund-ID-Kontos ist zwar auch von zu Hause aus möglich, für viele Bürgerinnen und Bürger sind die Digital-Lotsinnen und Lotsen jedoch eine wichtige Unterstützung bei den ersten Schritten zur Nutzung des digitalen Verwaltungsangebots.


Voraussetzung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist ein gültiger Personalausweis, eine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und Bürger oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Onlinefunktion. Die Digital-Lotsinnen und Lotsen unterstützen Sie bei den weiteren Schritten: dem Herunterladen der AusweisApp auf ihr Gerät sowie dem Einrichten Ihrer PIN.


Die AusweisApp ist eine kostenlose App, die Sie auf Ihrem Smartphone oder PC installieren können. Sie macht ihr NFC-fähiges Smartphone zu einem Kartenlesegerät, das den Ausweis elektronisch auslesen kann und verbindet so den Ausweis mit dem Online-Dienst, den Sie nutzen möchten. Die AusweisApp ist auch auf dem PC in Verbindung mit einem externen Kartenlesegerät (z.B. Ihrem Smartphone) nutzbar.


Als zweiten Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihrem Ausweis gibt es eine PIN, die sie beim Auslesen Ihres Ausweises in der AusweisApp eingeben müssen. Gegebenenfalls haben Sie noch den PIN-Brief, den Sie zu Ihrem Ausweis bekommen haben und können damit Ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion einrichten. Auch dabei unterstützen die Digital-Lotsinnen und Lotsen gerne. Genauso, wenn sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben; dann helfen Ihnen die Digital-Lotsen zusammen mit den Sachbearbeitern der Standorte, eine neue PIN für Ihren Ausweis zu vergeben.


Die Digital-Lotsinnen und Lotsen prüfen mit Ihnen gemeinsam diese drei Voraussetzungen: Ausweis, AusweisApp und PIN – und beraten Sie darüber hinaus zum deutschlandweiten Benutzerkonto BundID sowie zum Servicekonto der Stadt Hamburg und richten diese mit Ihnen ein. Für Fragen zu weiteren digitalen Verwaltungsleistungen stehen die Digital-Lotsen ebenfalls zur Verfügung.


P.S.: Sie haben Ihren PIN-Brief noch? Dann ist die Einrichtung der PIN und der Online-Ausweisfunktion ganz von zu Hause aus möglich. Laden Sie sich die AusweisApp herunter, geben Sie unter „PIN ändern“ Ihre Transport-PIN ein, legen sie eine 6-stellige Pin fest und die Online-Ausweisfunktion ist bereit zur Nutzung. Bei Fragen oder wenn Sie nicht weiterkommen, besuchen Sie die Digital-Lotsinnen und Lotsen, die Ihnen gerne weiterhelfen.


Auf der Seite hamburg.de/service finden Sie einen Überblick über digitale Verwaltungsleistungen und können gezielt nach Ihrem Anliegen suchen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • PIN oder PIN-Brief, wenn vorhanden.

Zu Beachten

  • Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personalausweisen bei Ausstellungsdatum ab 2017 automatisch aktiviert.
  • Die Digital-Lotsen sind keine Sachbearbeiter. Sie dürfen keine anderen Verwaltungsleistungen vornehmen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Es gibt keinen vorgeschriebenen Verfahrensablauf, um die Beratung der Digital-Losten nutzen zu können. Besuchen Sie uns gerne Mo-Fr von 11-17 Uhr an den jeweiligen Standorten des Hamburg Service vor Ort im Wartebereich. Es ist keine Terminabsprache nötig.

Dauer

Je nach Ihrem Anliegen dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Minuten.

Gebühren

Die Beratung durch die Digital-Lotsen ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Onlinezugangsgesetz (OZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/



§ 10 Personalausweisgesetz(PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__10.html

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Letzte Aktualisierung: 04.09.2026