Verkehrs-Management

Parkraumkontrolle digital Informationen erhalten

Hier erhalten Sie Informationen über das Pilotprojekt Einsatz von Fahrzeugen für die digitale Kontrolle von Parkberechtigungen.

Beschreibung der Leistung

Die Fahrzeuge für Videokontrolle kontrollieren mithilfe von Kameras und GPS-Sensoren digital Ihre Parkberechtigungen, wie zum Beispiel Bewohnerparkausweise, Parkscheine oder Sonderparkausweise. Dafür wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges elektronisch abgeglichen und geprüft, ob für dieses eine Parkberechtigung erworben wurde. Hamburg testet den Einsatz dieser Fahrzeuge zunächst in einem Pilotprojekt ab Juli 2026 in den Bewohnerparkgebieten Harvestehude und Borgfelde/Hohenfelde/Uhlenhorst. Weitere Informationen finden Sie unter den Links.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie wohnen in einem Pilotgebiet.


Die Pilotgebiete sind die Bewohnerparkzonen:

  • E304 Innocentiapark
  • E305 Isestraße
  • E306 Klosterstern
  • E307 Tennisstadion
  • N109 Hofweg
  • N110 Feenteich
  • N111 Uhlenhorster Weg
  • N112 Schwanenwik
  • N113 Lübecker Str.
  • M111 Borgfelde.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Sie benötigen, wie gewohnt, in den entsprechenden Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung einen Parkschein oder eine andere Parkberechtigung (Bewohnerparkausweis, Besucherparkausweis oder Sonderparkausweis). Die Parkraumkontrolle in Hamburg wird dadurch moderner und effizienter gestaltet und auch die Bürger werden entlastet.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich einen Parkschein ziehen, geben Sie am Parkautomaten Ihr Kennzeichen ein. Für Bewohner- und Besucherparkausweise sowie Sonderparkausweise sind die Kennzeichen bereits mit der Beantragung automatisch digital hinterlegt. Hier ist für Sie daher nichts mehr zu tun.


Zukünftig müssen dann die meisten Parkberechtigungen nicht mehr in Papierform im Fahrzeug ausgelegt werden, sondern werden digital überprüft. Die Fahrzeuge für Videokontrolle werden die Bewohnerparkgebiete Harvestehude sowie Borgfelde/Hohenfelde/Uhlenhorst befahren und Hinweise auf mögliche Verstöße liefern. Die endgültige Kontrolle am Fahrzeug erfolgt wie bisher durch Mitarbeitende der Stadt Hamburg.

Dauer

keine

Gebühren

Für das Parken fallen entsprechende Gebühren an. Es fallen keine gesonderten Gebühren in den Gebieten mit Fahrzeugen für Videokontrollen an.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 63g Straßenverkehrsgesetz

Adresse und Kontakt

Verkehrs-Management

keine

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Scancar Scan-Fahrzeug

Letzte Aktualisierung: 10.10.2026