Oberlandesgericht, JPA

Sonstige Bescheinigung des Justizprüfungsamts erhalten, die nicht ausdrücklich im Terminsystem auswählbar ist

Sie benötigen eine sonstige Bescheinigung des Justizprüfungsamts, die nicht ausdrücklich im Terminsystem auswählbar ist? Vereinbaren Sie bei uns einen Termin für die Sprechstunde.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie im Zusammenhang mit der staatlichen Pflichtfachprüfung in Hamburg eine sonstige Bescheinigung des Justizprüfungsamts benötigen, die nicht ausdrücklich im Terminsystem auswählbar ist, können Sie im Rahmen eines Termins in der Sprechstunde des Justizprüfungsamts eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

- Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg abzuschließen


- oder Sie haben dieses bereits abgeschlossen und benötigen eine sonstige Bescheinigung des Justizprüfungsamts, die nicht ausdrücklich im Terminsystem auswählbar ist.

Benötigte Unterlagen

Je nach gewünschter Bescheinigung ist ein entsprechender Nachweis im Original mitzubringen. Gegebenenfalls kann in dem Termin zunächst erörtert werden, welche Nachweise, im Einzelfall, vorzulegen sind.

Zu Beachten

Weitere Informationen finden sich auf dem


Informationsblatt zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzt (HmbJAG )

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Termin für die Sprechstunde und bringen, wenn möglich, Nachweise für die gewünschte Bescheinigung im Original mit.

Dauer

In der Regel kann Ihr Anliegen direkt in der Sprechstunde bearbeitet werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Justizausbildungsgesetz (HmbJAG)

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht, JPA

Mo-Do 9-12

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-14

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026