Oberlandesgericht, JPA

Bescheinigung für die Freiversuchsfrist erhalten

Es gibt in Ihrem Studium Zeiträume, die gem. § 26 Abs. 2 HmbJAG bei der Freiversuchsberechnung unberücksichtigt bleiben können? Vereinbaren Sie einen Termin für die Sprechstunde beim Justizprüfungsamt, um sich dies bescheinigen zu lassen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die Möglichkeit des Freiversuchs nutzen wollen und es liegen Gründe vor, dass bei der Berechnung Ihrer Freiversuchsfrist bestimmte Zeiträume gem. § 26 Abs. 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) nicht zu berücksichtigen sind, können Sie in einem Termin der Sprechstunde eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie studieren Rechtswissenschaften an einer Hochschule in Hamburg
  • oder planen einen Wechsel Ihres Studienorts nach Hamburg
  • Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg abzuschließen
  • Sie möchten hierbei die Möglichkeit des Freiversuchs nutzen
  • Bei Ihnen liegen die Voraussetzungen vor, dass bei der Berechnung der Freiversuchsfrist bestimmte Zeiträume Ihres Studiums gem. § 26 Abs. 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) nicht berücksichtigt werden.

Benötigte Unterlagen

Fristen

Sie sollten einen Termin rechtzeitig vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wahrnehmen.

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Termin für die Sprechstunde und bringen zu dieser die für die gewünschte Bescheinigung erforderlichen Nachweise im Original mit.

Dauer

In der Regel kann Ihr Anliegen direkt in der Sprechstunde bearbeitet werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 26 Abs. 2 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG)

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht, JPA

Mo-Do 9-12

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-14

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 08.10.2026