Beschreibung der Leistung
Sie studieren in Hamburg Rechtswissenschaften und möchten sich vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Leistungen als Fremdsprachenschein, Grundlagenschein oder Schlüsselqualifikationsnachweis anerkennen lassen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums oder vor Ihren Studienortwechsel nach Hamburg an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät erbracht haben.
Sie können im Rahmen eines Termins in der Sprechstunde des Justizprüfungsamts nach Vorzeigen der erforderlichen Nachweise eine entsprechende Bescheinigung erhalten.