Oberlandesgericht, JPA

Bescheinigung über die Anerkennung einer universitären Leistung als Fremdsprachen-, Grundlagenschein oder Schlüsselqualifikationsnachweis erhalten

Sie möchten sich Leistungen, die Sie an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät außerhalb von Hamburg erbracht haben, als Fremdsprachen-, Grundlagenschein oder Schlüsselqualifikationsnachweis anerkennen lassen? Vereinbaren Sie einen Termin für die Sprechstunde.

Beschreibung der Leistung

Sie studieren in Hamburg Rechtswissenschaften und möchten sich vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Leistungen als Fremdsprachenschein, Grundlagenschein oder Schlüsselqualifikationsnachweis anerkennen lassen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums oder vor Ihren Studienortwechsel nach Hamburg an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät erbracht haben.


Sie können im Rahmen eines Termins in der Sprechstunde des Justizprüfungsamts nach Vorzeigen der erforderlichen Nachweise eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie

  • studieren Rechtswissenschaften an einer Hochschule in Hamburg,
  • beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg abzuschließen und
  • möchten sich vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Leistungen als Fremdsprachenschein, Grundlagenschein oder Schlüsselqualifikationsnachweis im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HmbJAG anerkennen lassen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums oder vor Ihren Studienortwechsel nach Hamburg an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät erbracht haben.

Benötigte Unterlagen

Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fakultät über erbrachte Leistungen im Original (gestempelt und unterschrieben); ergänzend wird auf das Informationsblatt zum HmbJAG verwiesen, das auf der Internetseite des JPA abrufbar ist.

Zu Beachten

Weitere Informationen finden sich auf dem Informationsblatt zum HmbJAG, das auf der Internetseite des JPA abrufbar ist.

Fristen

Sie sollten einen Termin deutlich vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wahrnehmen.

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Termin für die Sprechstunde und bringen zu diesem die erforderlichen Nachweise im Original mit.

Dauer

In der Regel kann Ihr Anliegen direkt in der Sprechstunde bearbeitet werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 2 Nr. 1 – 3, Abs. 4 - 6 HmbJAG

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht, JPA

Mo-Do 9-12

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-14

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 06.10.2026