Oberlandesgericht, JPA

Bescheinigung über die teilweise oder vollständige Befreiung von der Pflicht, an den praktischen Studienzeiten nach § 5 HmbJAG teilzunehmen

Sie möchten sich eine vor Ihrem rechtswissenschaftlichen Studium abgeschlossene Berufsausbildung auf die praktischen Studienzeiten im Sinne des § 5 HmbJAG anrechnen lassen? Vereinbaren Sie für eine Bescheinigung einen Termin für die Sprechstunde beim Justizprüfungsamt .

Beschreibung der Leistung

Sie studieren in Hamburg Rechtswissenschaften und möchten sich vor der Anmeldung eine vor Ihrem Studium abgeschlossene Berufsausbildung auf die praktischen Studienzeiten im Sinne des § 5 HmbJAG anrechnen lassen?


Sie können im Rahmen eines Termins in der Sprechstunde des Justizprüfungsamts nach Vorzeigen der erforderlichen Nachweise wie etwa: das Ausbildungszeugnis im Original, eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie

  • studieren Rechtswissenschaften an einer Hochschule in Hamburg,
  • beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg abzuschließen und
  • möchten sich vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung eine vor Ihrem Studium abgeschlossene Berufsausbildung auf die praktischen Studienzeiten im Sinne des § 5 Hamburgisches Justizausbildungsgesetz (HmbJAG) anrechnen lassen.

Benötigte Unterlagen

Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung im Original (z.B. das Ausbildungszeugnis).


Es wird auf das Informationsblatt zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) verwiesen, das auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes abrufbar ist.

Zu Beachten

Weitere Informationen finden sich auf dem


Informationsblatt zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz HmbJAG

Fristen

Sie sollten einen Termin rechtzeitig vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wahrnehmen.

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Termin für die Sprechstunde und bringen zu dieser diesem Termin alle erforderlichen Nachweise im Original, wie zum Beispiel das Ausbildungszeugnis, mit.

Dauer

In der Regel kann Ihr Anliegen direkt in der Sprechstunde bearbeitet werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburger Juristenausbildungsgesetz

§§ 5, 13 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 7 HmbJAG

Adresse und Kontakt

Oberlandesgericht, JPA

Mo-Do 9-12

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-14

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2026