Voraussetzungen
Sie
- studieren Rechtswissenschaften an einer Hochschule in Hamburg,
- beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg abzuschließen und
- möchten sich vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung eine vor Ihrem Studium abgeschlossene Berufsausbildung auf die praktischen Studienzeiten im Sinne des § 5 Hamburgisches Justizausbildungsgesetz (HmbJAG) anrechnen lassen.
Benötigte Unterlagen
Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung im Original (z.B. das Ausbildungszeugnis).
Es wird auf das Informationsblatt zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) verwiesen, das auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes abrufbar ist.
Zu Beachten
Weitere Informationen finden sich auf dem
Informationsblatt zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz HmbJAG
Fristen
Sie sollten einen Termin rechtzeitig vor Ihrem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung wahrnehmen.