Beschreibung der Leistung
Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sie ist für ganz Hamburg zuständig und gehört zum Bezirksamt Eimsbüttel. Die Jugendgerichtshilfe hat vier Abschnitte: West, Süd, Ost 1 und Ost 2.
Wenn ein Strafverfahren gegen einen jungen Menschen beginnt, muss das Jugendamt dabei sein. Das Jugendamt arbeitet dann als Jugendgerichtshilfe mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Gefängnis zusammen.
Die Jugendgerichtshilfe hilft:
- Jugendlichen ab 14 Jahren
- jungen Erwachsenen, die noch nicht 21 Jahre alt sind
- ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten
Die Jugendgerichtshilfe prüft, ob die jungen Menschen Hilfe brauchen. Wenn ja, bietet sie selbst Hilfe an oder vermittelt an andere Stellen.
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt auch das Gericht. Sie spricht mit den jungen Menschen und lernt sie kennen. Sie berichtet dem Gericht, wie die jungen Menschen leben und was sie brauchen. Sie schlägt dem Gericht vor, welche Hilfe oder Strafe passend sein könnte.
Die Jugendgerichtshilfe bietet verschiedene Hilfen an, zum Beispiel:
- Gespräche mit den Geschädigten (Ausgleich)
- Arbeitsstunden
- Betreuung und Begleitung
- Kurse für soziales Verhalten
- Verkehrsunterricht
Diese Hilfen bietet die Jugendgerichtshilfe selbst an oder arbeitet mit anderen Einrichtungen zusammen. Sie sucht die passende Hilfe aus, prüft, ob alles gut läuft, und berichtet dem Gericht.
Wenn ein junger Mensch ins Gefängnis muss, bleibt die Jugendgerichtshilfe in Kontakt. Sie hilft bei der Entlassung und unterstützt auch danach.