Unterstützung im Jugendstrafverfahren

Was macht die Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)?


Wir informieren über Abläufe, unterstützen vor Gericht und beraten Jugendliche & Eltern. Jetzt informieren!

Beschreibung der Leistung

Die Jugendgerichtshilfe hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sie ist für ganz Hamburg zuständig und gehört zum Bezirksamt Eimsbüttel. Die Jugendgerichtshilfe hat vier Abschnitte: West, Süd, Ost 1 und Ost 2.


Wenn ein Strafverfahren gegen einen jungen Menschen beginnt, muss das Jugendamt dabei sein. Das Jugendamt arbeitet dann als Jugendgerichtshilfe mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Gefängnis zusammen.


Die Jugendgerichtshilfe hilft:

  • Jugendlichen ab 14 Jahren
  • jungen Erwachsenen, die noch nicht 21 Jahre alt sind
  • ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten

Die Jugendgerichtshilfe prüft, ob die jungen Menschen Hilfe brauchen. Wenn ja, bietet sie selbst Hilfe an oder vermittelt an andere Stellen.


Die Jugendgerichtshilfe unterstützt auch das Gericht. Sie spricht mit den jungen Menschen und lernt sie kennen. Sie berichtet dem Gericht, wie die jungen Menschen leben und was sie brauchen. Sie schlägt dem Gericht vor, welche Hilfe oder Strafe passend sein könnte.


Die Jugendgerichtshilfe bietet verschiedene Hilfen an, zum Beispiel:

  • Gespräche mit den Geschädigten (Ausgleich)
  • Arbeitsstunden
  • Betreuung und Begleitung
  • Kurse für soziales Verhalten
  • Verkehrsunterricht

Diese Hilfen bietet die Jugendgerichtshilfe selbst an oder arbeitet mit anderen Einrichtungen zusammen. Sie sucht die passende Hilfe aus, prüft, ob alles gut läuft, und berichtet dem Gericht.


Wenn ein junger Mensch ins Gefängnis muss, bleibt die Jugendgerichtshilfe in Kontakt. Sie hilft bei der Entlassung und unterstützt auch danach.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein anhängiges Strafverfahren gegen Jugendliche oder junge Erwachsene die zur Tatzeit 14 – 20 Jahre alt waren.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, wird im persönlichen Gespräch geklärt.

Zu Beachten

  • Vertraulichkeit: Alles, was Sie uns im Gespräch erzählen, behandeln wir vertraulich. Wir geben Informationen nur an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft weiter, wenn es für das Verfahren wichtig ist.
  • Keine rechtliche Vertretung: Wir beraten und unterstützen Sie, aber wir sind keine Anwältinnen oder Anwälte.
  • Individuelle Lösungen: Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen, die zu Ihrer Situation passen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Lebensumstände.
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen: Wir arbeiten eng mit anderen Einrichtungen zusammen, zum Beispiel mit Beratungsstellen, Schulen oder freien Trägern. So können wir Ihnen gezielt weiterhelfen.
  • Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten im Verfahren haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen alles in Ruhe.

Fristen

Eine schriftliche Einladung zum Gespräch wird verschickt. Falls der Termin nicht passt, sollte möglichst schnell Kontakt aufgenommen werden, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Verfahrensablauf

So läuft das Verfahren mit der Jugendgerichtshilfe ab:

  • Die Staatsanwaltschaft oder die Polizei informiert uns, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft.
  • Wir laden Sie zu einem Gespräch ein.
  • In diesem Gespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihre Lebensumstände.
  • Das Gespräch ist freiwillig. Sie müssen nicht teilnehmen, wenn Sie nicht möchten.
  • Wir berichten über das Gespräch nur an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
  • Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, begleiten und unterstützen wir Sie.
  • Falls Sie verurteilt werden, machen wir dem Gericht einen Vorschlag, welche Maßnahme für Sie passend ist.
  • Wenn das Gericht eine Maßnahme anordnet, führen wir diese gemeinsam mit Ihnen durch. Oder wir vermitteln Sie an eine Einrichtung, bei der Sie die Auflage erfüllen können.
  • Danach berichten wir dem Gericht, ob Sie die Auflage erfüllt haben.
  • Wenn Sie Hilfe brauchen, unterstützen wir Sie. Wir können Sie auch an andere Stellen vermitteln, die Ihnen weiterhelfen.
  • Wenn Sie noch nicht volljährig sind, beziehen wir Ihre Eltern oder Sorgeberechtigten mit ein. Wir beraten auch Ihre Eltern und beantworten ihre Fragen.

Wichtig: Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.

Dauer

Keine

Gebühren

Es entstehen keine Kosten für die Leistung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 52 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52.html



§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Angeklagten mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Verfahrenskostenhilfe für Jugendliche Beratung im Strafverfahren Strafverfahren

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026