Beschreibung der Leistung
Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.
Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht. Nach Ihrer Arbeitsuchend-Meldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle. Generell sollten Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn
- Sie gekündigt wurden,
- Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
- Sie mit Ihrem Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben,
- Sie nach längerer Krankheit wieder Arbeit suchen,
- die Schule, Berufsausbildung oder das Studium zu Ende geht und Sie noch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vertraglich fest in Aussicht haben,
- Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen oder
- Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen