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Amtsgericht Hamburg

Amtsgericht, Insolvenzgericht (Konkurstabelle) Verfahren bis 1998

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Informationen

Zu Beachten

Das Konkursgericht ist nur zuständig für Verfahren bis zum Jahr 1998 (hierzu wird auf den Link "Amtsgericht, Insolvenzgericht (Regelinsolvenz = Firmen) Verfahren ab 1999" verwiesen.) Für Verfahren ab 1999 ist das Insolvenzgericht zuständig. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).

 

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Letzte Aktualisierung: 22.03.2025