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Zu Beachten
Das Konkursgericht ist nur zuständig für Verfahren bis zum Jahr 1998 (hierzu wird auf den Link "Amtsgericht, Insolvenzgericht (Regelinsolvenz = Firmen) Verfahren ab 1999" verwiesen.) Für Verfahren ab 1999 ist das Insolvenzgericht zuständig. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).
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Letzte Aktualisierung: 22.03.2025